Gefälschte Luxusuhren, Kondome, Unterhosen

Wie der Zoll gegen Produktpiraterie vorgeht

27.08.2020

Wilsdorf geht im Dienste der Prävention manchmal mit kleinen "Fake"- Ausstellungen etwa auf Reisemessen, um Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren. Einmal traf sie dort einen Ingenieur, der die Kopie einer elektrischen Zahnbürste seiner Firma nicht vom Original unterscheiden konnte: "Die Qualität der Fälschungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Manche sind richtig gut. Kurz nach der Wende war manchmal noch der Markennamen falsch geschrieben oder das Label falsch herum aufgeklebt", sagt die Zollsprecherin. Doch diese Zeiten seien vorbei.

Fälschungen immer besser und schneller auf dem Markt

Ein anderer Trend betrifft die Geschwindigkeit, mit der solche Nachahmungen auf den Markt kommen. Wilsdorf zufolge ist die Fälscherbranche unheimlich schnell: "So schnell kann man gar nicht gucken. Da kommt ein neues Produkt auf den Markt und wenige Tage später ist schon die Fälschung da." Jung berichtet davon, dass es bei Produkt- oder Markenpiraterie eine große qualitative Spannbreite gibt. Bei teuren Fälschungen werde auf jedes Detail geachtet, selbst auf den Schuhkarton. Und natürlich liege die nachgemachte Uhr wie ihre originale Vorlage in einem feinen, aber gefälschten Kästchen.

Auch Bestellungen im Internet gelten als riesiger Markt für Fälscher. "Viele Menschen schauen gar nicht erst ins Impressum, lassen sich allein vom Preis leiten. Die wissen auch nicht, dass sie Probleme mit dem Inhaber der Rechte bekommen können", sagt Wilsdorf. Dann könne die Ware schnell beschlagnahmt werden, selbst wenn man ganz privat und im guten Vertrauen im Ausland ein Produkt geordert hat. Zuständig für die Kontrollen sind die Zollbehörden dort, wo die Ware zuerst auf europäischem Boden landet - so wie am Flughafen Leipzig.

Schutzrecht-Prüfung über elektronisches System

Allein dort wurden 2019 rund 500.000 verschiedene Plagiate im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro beschlagnahmt. Die ZGR in München hat ein Ranking der Länder erstellt, aus dem solche Produkte stammen. Gut 61 Prozent aller Fälle stehen mit China in Verbindung. Hongkong ist extra ausgewiesen und schlägt mit knapp 13 Prozent zu Buche. Dahinter rangiert die Türkei (8,3 Prozent). Der Zoll schreitet nur dann ein, wenn ein Schutzrecht vorliegt. Der Markeninhaber muss sich dafür bei der Behörde in München registrieren lassen.

"Die Basis für unser erfolgreiches Arbeiten ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern. Es gibt viele Kriterien, die wir checken können, wenn der Verdacht auf eine Fälschung vorliegt", sagt Wilsdorf. Über ein elektronisches System lasse sich sofort prüfen, ob ein Schutzrecht vorliegt und welchen Geltungsbereich es hat: "Auf Grundlage einer sorgfältigen Risikoanalyse wissen wir, worauf wir achten müssen. Das alles, gepaart mit den Erfahrungswerten unserer Kolleginnen und Kollegen, führt uns letztendlich zum Erfolg." (dpa/rs)

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