Schwieriger Spagat

Wie Managergehälter eingedämmt werden sollen

22.02.2017
Millionenschwere Gehälter und Bonuszahlungen sorgen regelmäßig für Aufregung. Nach der Finanzkrise wurden die Regeln für die Banken verschärft. Nun will die Politik sich alle Vorstände vorknöpfen.

Aktiengesellschaften sollen von den Gesamtbezügen für ihre Vorstände nur noch höchstens 500 000 Euro pro Jahr und Manager von der Steuer absetzen dürfen. Auch sollen die Eigentümer bei der Hauptversammlung ein Maximalverhältnis festlegen, um welchen Faktor ein Manager mehr verdienen darf als das Durchschnittsgehalt im Konzern. Geht es dem Unternehmen schlecht und haben Vorstände Fehler gemacht, soll der Aufsichtsrat von ihnen Geld zurückfordern können. Hier dürfte es mit der Abgrenzung noch sehr schwierig werden. Und ob die Union die Pläne überhaupt mitträgt, ist noch offen.

Warum können Firmen Gehälter überhaupt von der Steuer absetzen?

In Deutschland gilt das sogenannte Nettoprinzip. Besteuert wird das verbleibende Nettoeinkommen. Kosten, um Einnahmen zu erzielen, können abgesetzt werden. Firmen bezahlen Steuern also auf ihre Einnahmen - abzüglich der Betriebsausgaben. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn. Das Finanzamt stuft Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen ein - etwa Kosten für Rohstoffe, Aufwendungen für Marketing - und Personalkosten. Wird eine Schwelle bei den Boni gesetzt, steigt damit der gegenüber dem Fiskus ausgewiesene Gewinn und so die Steuerlast des Unternehmens.

Finanziert die Allgemeinheit überhöhte Gehälter mit?

Das wird oft gesagt. Aber Gehälter sind vom Lohnempfänger mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Eine Begrenzung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs würde zu einer Doppelbesteuerung bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen - zunächst auf Unternehmensebene und dann erneut beim Einkommensbezieher (Manager).

Kann man vom "Nettoprinzip" abweichen?

Durchaus. Eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern sei aber nicht trivial, heißt es im Finanzministerium. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagt dagegen, er würde fast seine Hand dafür ins Feuer legen, dass das Konzept seiner Partei vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen könne. Kritiker verweisen auf das Grundgesetz und den dort verankerten Gleichheitsgrundsatz. Karlsruhe lässt Abweichungen vom Nettoprinzip in begrenztem Umfang zu. Bei den fehlgeschlagenen Plänen zur Abschaffung der Pendlerpauschale, mit der Arbeitnehmer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Fiskus absetzen können, war dies beispielsweise nicht gelungen.

Würde der Staat also festlegen, welche Kosten absetzbar sind?

Sollte per Gesetz eine Obergrenze eingeführt werden, ab der Gehälter nicht mehr als Betriebsausgaben beim Fiskus abgesetzt werden können, ist das eine Abweichung vom "Nettoprinzip". Es würde festgelegt, welche Kosten der Fiskus wie hoch anerkennt und welche nicht. Eine der kritischen Fragen ist auch, ob diese Steuerschwellen nur für Manager gelten oder auch für Fußball- oder Medienstars. Auch dürfte schnell eine Debatte folgen, was "gute" und "schlechte" Kosten sind. Hohe Boni wären demnach "schlechte" Kosten.

Was hatten SPD und Union eigentlich vereinbart?

Im Koalitionsvertrag wurde 2013 festgelegt, dass für Transparenz bei Managergehältern über die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates entscheiden soll. Dies wurde bisher nicht umgesetzt. Seit längerem können Aktionäre auf der Hauptversammlung die Vorstandsvergütung bewerten. Die Aktionärsdemokratie ist aber eher ein Mythos. Denn nur ein kleiner Bevölkerungsteil besitzt direkt oder indirekt Aktien. Die meisten Aktien werden von großen Investoren wie Banken, Pensions- oder Hedgefonds gehalten, die bei Aktionärstreffen das Sagen haben.

Wie haben sich die Managergehälter denn entwickelt?

Nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben 2014 Vorstände von Dax-Unternehmen im Mittel 57-mal so viel wie im Schnitt ein Beschäftigter ihrer Firma erhalten. 2005 habe ein Vorstandsmitglied im Dax durchschnittlich 42-mal so viel wie ein Beschäftigter erhalten, 2011 war es das 62-fache.

Sind die Spitzengehälter der Wirtschaft explodiert?

Nach Darstellung der Unternehmensberatung HKP eher nicht. Sie spricht von einer moderaten Entwicklung. 2015 seien die Durchschnittsbezüge eines Dax-Vorstandschefs im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent auf rund sechs Millionen Euro gestiegen. Dies liege unter dem europäischen Vergütungsniveau.

Gibt es schon Begrenzungen für Managergehälter und Transparenz?

Seit Jahren müssen Vergütungen für die Chefetage in Dax-Konzernen offengelegt werden. Besser funktioniert inzwischen auch der Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und Vorstandsgehalt. Nach der Finanzkrise wurde für Institute das Verhältnis zwischen Festgehalt und variablem GehaltGehalt geregelt. Gewährte Prämien können auch wieder zurückgefordert werden. Bei der vom Staat geretteten Commerzbank wurden die Vorstandsbezüge begrenzt. Aufsichtsratsvergütungen können zudem bereits nur zu 50 Prozent von der Steuer abgezogen werden. (dpa/rs) Alles zu Gehalt auf CIO.de

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