CIOs und ihr erster Ferienjob


 
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Ferienjobs in Zukunft
Zum Schluss ein Blick in die Zukunft: Die Diskussion um den Mindestlohn betrifft auch Ferienjobs. Laut lohn-info.de gilt der Mindestlohn nicht für Schüler, die ein Schülerpraktikum (in der Regel in der 9. Klasse) machen. Für die Beschäftigung von Schülern (Nebenjob und Ferienarbeit) soll die Bezahlung von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 aber gelten.
(Foto: monropic - Fotolia.com)
 
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