Tipps für Manager-Arbeitsverträge


 
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Die Management-Versicherung
Top-Manager müssen unbedingt darauf achten, dass ihnen im Vertrag eine sogenannte Directors & Officers-Versicherung (D&O) zugesichert ist. Falls er einen Vermögensschaden an der Firma erzeugt, haftet er nicht mit seinem Privatvermögen. Firmen sind nicht dazu verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen, daher sollten Manager darauf achten, dass sie im Vertrag enthalten ist. Aber Achtung: Entsteht ein Schaden, muss der Geschäftsführer trotz der Versicherung zahlen. Er muss für zehn Prozent der Schadenssumme oder aber maximal dem Anderthalbfachen seines Jahresgehalts aufkommen. Ganz fein raus ist ein Vorstand also auch mit Versicherung nicht.
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