Healthcare IT


SRH-Kliniken kooperieren mit Kassenärztlicher Bundesvereinigung

Zugriff auf elektronische Patientenakten

07.08.2007
Von Alexander Galdy
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit der SRH-Klinikgruppe eine weitere Kooperationsvereinbarung für eine bessere Patientenversorgung abgeschlossen. Das berichtet die Ärztezeitung. Ziel ist eine reibungslose medizinische Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg.

Es geht vor allem um ein verbessertes Entlass-Management. So sollen Entlassbriefe den behandelnden Hausarzt künftig innerhalb von zehn Tagen erreichen. Zudem werden in diesen Briefen bei den Angaben zur Medikation nur noch der Wirkstoff angegeben und nicht mehr ein bestimmtes Medikament.

Vereinbarung gemeinsamer Qualitätsziele

Beide Partner einigten sich außerdem darauf, den niedergelassenen Ärzten Zugriff auf die elektronischen Fallakten der Kliniken zu ermöglichen. Derzeit bemühe man sich um eine technische Umsetzung, sagt Karl Spindler, Vorsitzender der Geschäftsführung der SRH-Kliniken. Der Kostenpunkt hierfür dürfte sich auf vier bis sechs Millionen Euro belaufen. Einen weiteren Schwerpunkt der Kooperation bildet nach den Worten Köhlers die Vereinbarung gemeinsamer Qualitätsziele.

Voraussetzung für eine bessere Behandlungskette sei eine funktionierende Kommunikation zwischen niedergelassenen und Klinikärzten, sagt Spindler. "An der Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung herrschen viel Verwirrung, Sprachverwirrung, Missverständnisse, Vorbehalte."

Zur SRH-Klinikkette gehören sieben Krankenhäuser mit 2.800 Betten in Baden-Württemberg und Thüringen. Sie beschäftigen rund 5.000 Mitarbeiter und erzielen einem Jahresumsatz von 340 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr hatte die KBV bereits mit den Sana-Kliniken eine derartige Kooperation vereinbart.

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