Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Personalgespräch nicht während des Krankenstandes

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten Umständen zu einem Personalgespräch zitiert werden.

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten Umständen zu einem Personalgespräch zitiert werden.

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