Gesetzentwurf beschlossen: Die "Schwarze Liste" für korrupte Unternehmen kommt

Schwarze Liste: Als "gravierende Rechtsverstöße", die zum Ausschluss eines Unternehmens führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel.

Schwarze Liste: Als "gravierende Rechtsverstöße", die zum Ausschluss eines Unternehmens führen sollen, gelten Straftaten wie Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Vereinigungen oder Menschenhandel.

Foto: Ford Contributor - shutterstock.com

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