Rechtliche Grundlagen: Home-Office ist kein rechtsfreier Raum

"Weder der Mitarbeiter hat Anspruch auf die Tätigkeit im Home Office noch kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen", erklärt Klaus Thönißen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

"Weder der Mitarbeiter hat Anspruch auf die Tätigkeit im Home Office noch kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen", erklärt Klaus Thönißen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Foto: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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