Beschluss des Oberlandesgerichts Köln: 1&1-Werbung "Das beste Netz" ist irreführend

Die Werbung sei auch nicht deshalb zulässig, weil die Firma 1&1 beim aktuellen "Festnetztest" der Zeitschrift "connect" unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht hat.

Die Werbung sei auch nicht deshalb zulässig, weil die Firma 1&1 beim aktuellen "Festnetztest" der Zeitschrift "connect" unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht hat.

Foto: 1&1

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