Urteil: Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz

Der BGH hat entschieden: Google muss keinen Suchfilter einrichten, sondern nur auf Nutzerbeschwerden hin reagieren.

Der BGH hat entschieden: Google muss keinen Suchfilter einrichten, sondern nur auf Nutzerbeschwerden hin reagieren.

Foto: Google

Zurück zum Artikel: Urteil: Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz