Urlaub geht auf Erben über: Urlaubsabgeltung bei Tod eines Arbeitnehmers

Der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub verfällt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis.

Der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub verfällt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis.

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