Bußgeldbescheide rechtswidrig: Urteil zur Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

Geschwindigkeitskontrollen darf lediglich die Ortspolizeibehörde durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation vornehmen. Wirken private Dienstleister mit, sind die daraus resultierenden Bußgeldbescheide rechtswidrig.

Geschwindigkeitskontrollen darf lediglich die Ortspolizeibehörde durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation vornehmen. Wirken private Dienstleister mit, sind die daraus resultierenden Bußgeldbescheide rechtswidrig.

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