BGH-Urteil: A-bis-z-Garantie von Amazon bindet nicht den Verkäufer

Die A-bis-z-Garantie beruhe lediglich auf einer Abrede zwischen Amazon und dem Käufer. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen.

Die A-bis-z-Garantie beruhe lediglich auf einer Abrede zwischen Amazon und dem Käufer. Sie hindere den Verkäufer nicht daran, seine Forderung geltend zu machen.

Foto: PeoGeo - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: BGH-Urteil: A-bis-z-Garantie von Amazon bindet nicht den Verkäufer