Kölner Oberlandesgericht: Handyvertrag mit Laufzeit von mehr als 24 Monaten möglich

Laut Gesetz dürfen Handyverträge nur maximal 24 Monate laufen. Eine vorzeitige Verlängerung kann nach Auffassung des Gerichts aber eine längere Laufzeit nach sich ziehen.

Laut Gesetz dürfen Handyverträge nur maximal 24 Monate laufen. Eine vorzeitige Verlängerung kann nach Auffassung des Gerichts aber eine längere Laufzeit nach sich ziehen.

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