EuGH: Nürburgring-Verkauf muss neu geprüft werden

Kläger im Nürburgring-Verfahren sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation, die beim Verkauf nicht zum Zuge kamen.

Kläger im Nürburgring-Verfahren sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation, die beim Verkauf nicht zum Zuge kamen.

Foto: rajasen - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: EuGH: Nürburgring-Verkauf muss neu geprüft werden