EuGH-Gutachter: Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ist nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt.

Die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ist nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt.

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