EuGH zu Leiharbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung nach EU-Recht

Jahrelange Beschäftigung als Leiharbeiter führt nicht zwangsläufig zu einem Anrecht auf Festanstellung, hat das Europäische Gerichthof (EuGH) am 17. März entschieden.

Jahrelange Beschäftigung als Leiharbeiter führt nicht zwangsläufig zu einem Anrecht auf Festanstellung, hat das Europäische Gerichthof (EuGH) am 17. März entschieden.

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