Verbots-Fanatiker versus Motivations-Trainer

Privates Surfen im Job: CIOs brauchen Fingerspitzengefühl

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Wer es verbietet, frustriert die Leute, sagen die einen. Wer es erlaubt, kann dem Unternehmen schaden, so die anderen. Privates Surfen am Arbeitsplatz - weder Juristen noch CIOs sind sich einig. Eines aber dürfte feststehen: Zumindest eine Betriebsvereinbarung muss her.

Neun von zehn Deutschen haben laut Angaben des Bonner Informationsdienstes "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" zugegeben, das Netz am Arbeitsplatz auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Hälfte davon sogar mehr als drei Stunden pro Woche.

Solche Informationen polarisieren. Das eine Lager zählt die Schäden auf: Privates Surfen bindet bestenfalls "nur" Zeit und verursacht damit Kosten. Schlimmstenfalls holt der Mitarbeiter Malware ins Unternehmen, lädt Porno-Inhalte herunter oder verrät Geschäftsgeheimnisse.

Die andere Seite betont die Vorteile der privaten Internet-Nutzung: Eine kurze Pause zwischen zwei Arbeitsaufträgen, in denen die neuesten Fußballergebnisse oder das Kinoprogramm gecheckt werden, erfrische den Mitarbeiter. Wer kurz ein paar interessante Sites anklicken darf, ohne mit negativen Sanktionen rechnen zu müssen, geht motivierter zur Arbeit - was wiederum dem Unternehmen zu Gute kommt. Und ein CIO, der das verbiete, mache sich zum Buhmann.

Diese Frage hat bereits diverse Juristen beschäftigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Frühjahr festgestellt, dass eine fristlose Kündigung nur bei einer "exzessiven" privaten Internet-Nutzung gerechtfertigt ist. Selbst, wenn ein Angestellter Porno-Filmchen guckt, muss er zunächst abgemahnt werden.

Zur Startseite