Gebührenstaffel

Elektronischer Personalausweis teurer als geplant

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Die schlechte Nachricht: Der Bundesrat hat jetzt das Dokument für Jüngere und Erstbesitzer noch einmal verteuert. Auch andere geplante Ermäßigungen entfallen. Die Länder haben kein Geld zu verschenken.
Der neue Personalausweis.
Der neue Personalausweis.
Foto: Broschüre zum neuen Ausweis

Die Gebühren für das neue Ausweisdokument stehen jetzt endgültig fest. Die „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"- kurz und amtlich Personalausweisgebührenverordnung - regelt das. Leider weicht sie von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab, teilte das Ministerium jetzt mit. CIO.de hatte über die Einführung des Ausweises mehrmals berichtet: „Der Ausweis fürs Internet", „Erste Tests bei Huk24 und DKB-Bank" und „Der Elektronische Personalausweis kommt".

Der Grund seien Änderungswünsche des Bundesrats bei den Ermäßigungen für bestimmte Gruppen. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung am 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.

Dadurch wird der neue Ausweis für manche noch ein wenig teurer, als geplant. Es ergeben sich durch die Einwände des Bundesrats folgende Änderungen: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe.

Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung beziehungsweise Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger einheitlich sechs Euro.

Die Entscheidung des Bundesrats sei „vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Gemeinden zu sehen", teilte das Innenministerium mit. Die Länderkammer hat mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von sechs Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut ausgewertet werden.

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