Da geht die Post ab

1 Million E-Postbrief-Anmeldungen

18.11.2010 von Johannes Klostermeier
Eine Million Kunden haben sich schon bei E-Postbrief angemeldet. Die Post betont Kompatibilität zum De-Mail-Standard, derweil verzögert sich das De-Mail-Gesetz.
Jürgen Gerdes, Konzernvorstand für das Briefgeschäft bei der Deutschen Post DHL.
Foto: Deutsche Post AG

Knapp drei Monate nach dem offiziellen Marktstart des E-Postbriefes der Deutschen Post haben sich bereits eine Million Kunden ihre persönliche E-Postbrief-Adresse gesichert. Das teilte die Deutsche Post in einer Pressemitteilung mit. „Wir waren bei der Entwicklung dieser Idee davon überzeugt, dass die Innovation E-Postbrief ein Erfolg wird. Eine Million angemeldete Kunden zeigen uns, dass dieses Produkt auf eine wachsende Nachfrage stößt", sagte Jürgen Gerdes, der bei der Deutschen Post DHL als Konzernvorstand das Briefgeschäft verantwortet.

Auch die Werbekampagne der Post hat sich anscheinend gelohnt. Denn einer repräsentativen Umfrage zufolge, die TNS Emnid durchgeführt hat, kennen inzwischen mehr als 60 Prozent aller Deutschen den E-Postbrief. Seit Anfang September sei die Markenbekanntheit dabei noch einmal um elf Punkte auf 62 Prozent gestiegen, so die Ergebnisse. Gerdes sagte dazu: „Für eine Produktneueinführung - praktisch ein Kaltstart von 0 auf 100 - ist das ein beeindruckender Wert. Da wir als erstes Unternehmen ein solches Produkt am Markt anbieten, freut uns das umso mehr."

Insgesamt 13 Prozent wollen den E-Postbrief nutzen, so die CIO.de-Umfrage.

Einer nicht repräsentativen Umfrage unserer Schwesterpublikation CIO.de zufolge (239 abgegebene Stimmen) wollen 13 Prozent der Unternehmen den E-Postbrief nutzen, 58 Prozent antworteten mit „Nein" und 25 Prozent haben sich noch nicht entschieden. Auch hier wieder: Nur vier Prozent sagen: „kenne ich nicht".

Die Post vermeldet auch bei Wirtschaft und Verwaltung großes Interesse: Über 100 große Unternehmen und Behörden sind bereits Vertragspartner für den E-Postbrief, teilt die Deutsche Post mit. Sie würden in den nächsten Wochen an die Plattform des E-Postbriefes technisch angebunden. Mit dem E-Postbrief, so hat es die Post errechnet, ließen sich die Kosten für die Postbearbeitung und die Brieflogistik in Unternehmen und Verwaltungen um bis zu 60 Prozent reduzieren. Die Portokosten allerdings bleiben gleich, denn auch der E-Postbrief kostet 55 Cent.

Als Beispiel für bereits vertraglich gebundene Firmenkunden nennt die Post das Immobilienportal von Axel-Springer Immonet.de. Dieses will vertrauliche Exposés und Nachweise von Makler-Provisionsansprüchen mit dem E-Postbrief versenden.

Seit dem 2. November ist das Portal für E-Postbriefe auch für kleine und mittelständische Unternehmen geöffnet. Mehr als 2.500 kleine und mittelständische Unternehmen wollten bereits wissen, wann sie sich anmelden können, sagt die Post.

De-Mail-Gesetz verzögert sich

Unterdessen verzögert sich das De-Mail-Gesetz weiter. Wie die Tageszeitung "Die Welt" berichtete, sei der ursprünglich geplante Termin Anfang Januar „nicht mehr zu halten". Nach Informationen der „Welt" geht man jetzt von einem abschließenden Durchgang im Bundesrat am 11. Februar aus. Die beteiligten Unternehmen planten daher den Beginn frühestens im März.

Umstritten sei vor allem die Frage der Domain. Die De-Mail-Teilnehmer Deutsche Telekom und United Internet (GMX, Web.de) fordern eine einheitliche De-Mail-Domain, während die Deutsche-Post-Adresse bekanntlich auf @epostbrief.de endet.

Immerhin betont die Deutsche Post inzwischen in Ihren Anzeigen die Kompatibilität mit dem De-Mail-Standard. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Deutsche Post berücksichtigt mit dem E-Postbrief heute schon die bereits bekannten technischen Richtlinien des BSI zur De-Mail und wird sich, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, auch als De-Mail-Anbieter akkreditieren lassen." Um das Gesetz jedoch, so berichten politische Insider, wird hinter den Kulissen weiter heftig gerungen. Die Deutsche Post betont: „Mit dem E-Postbrief kann man bereits heute rechtsverbindlich versenden - dazu bedarf es nicht des De-Mail-Gesetzes."