EU-Wettbewerbshüter

Brüssel genehmigt Geschäftsverkäufe von Bayer an BASF unter Auflagen

30.04.2018
Die EU-Wettbewerbshüter haben dem Verkauf erheblicher Geschäftsteile des Agrarchemie-Riesens Bayer an BASF unter Auflagen zugestimmt.

Der Ludwigshafener Chemiekonzern dürfe die sogenannte Crop-Science-Sparte mit Einschränkungen übernehmen, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. BASF muss nun unter anderem noch ein Forschungsprogramm für Totalherbizide abgeben, um den Deal unter Dach und Fach zu bringen.

Bayer darf seine Crop-Science-Sparte unter Auflagen an BASF verkaufen.
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Die geplanten Geschäftsverkäufe mit einem Verkaufspreis von mehr als sechs Milliarden Euro stehen mit der ebenfalls von der Brüsseler Behörde unter Auflagen erlaubten Übernahme des US-Saatgutriesens Monsanto durch Bayer in Verbindung. Der Leverkusener Konzern ist damit der Monsanto-Übernahme wieder einen Schritt näher gekommen. Eine abschließende Beurteilung der EU-Wettbewerbshüter, ob BASF vor dem Hintergrund des gesamten Marktumfeldes ein geeigneter Käufer der Bayer-Anteile ist, steht allerdings noch aus. (dpa/ad)