Unsicherheit bei vielen Unternehmen

China verschärft Cybersecurity-Gesetz

02.06.2017 von Martin Bayer
In der Diskussion um die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein wenig untergegangen, dass auch China seine Gesetze zur Cybersecurity verschärft hat. Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Juni und sorgen vielerorts für Verunsicherung.

Nachdem Chinas Volkskongress im November vergangenen Jahres ein Gesetz zur Verschärfung derCybersecurity verabschiedet, sind die neuen Regeln nun seit dem 1. Juni in Kraft. Dabei gehe es vor allem darum, Ordnung und Sicherheit des Cyberraums zu sichern, hatte vor einigen Monaten die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtet. Behörden sollte dazu ermächtigt werden, Hacker-Angriffe und Cyber-Terrorismus effizienter bekämpfen zu können. Unternehmen und Verbände kritisierten, die vagen Formulierungen ließen viel Spielraum in der Auslegung des Gesetzes zu.

Wer in China Geschäfte machen will, muss sich seit Anfang Juni an verschärfte Cybersecurity-Gesetze halten.
Foto: Filipe Frazao - shutterstock.com

Seit Anfang Juni 2017 gelten im Reich der Mitte nun die neuen Regeln zur Cybersecurity. Bei vielen deutschen und europäischen Unternehmen herrscht indes große Unsicherheit darüber, inwiefern sie von der Gesetzesänderung betroffen sind, und welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihren Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden. Bei Verstößen droht der Entzug der sogenannten Bei’an-Lizenz und die chinesische Website oder Datenübertragungen inChina können gesperrt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die chinesischen Gesetzestexte weder auf Deutsch noch auf Englisch verfügbar sind, was eine korrekte Auslegung schwierig macht. Derzeit kursieren im Netz lediglich inoffizielle Übersetzungen.

"Die Unsicherheit auf der Seite der Unternehmen ist groß", erklärt Alex Nam, Managing Director bei CDNetworksEMEA, spezialisiert auf Content Delivery sowie Cloud-Security-Lösungen und eigenen Angaben zufolge ein Experte für den chinesischen Markt. "Vielen Unternehmen, die mit Cloud- oder Infrastrukturpartnern arbeiten, wissen nicht, ob und welche Auswirkungen das Gesetz auf sie hat oder was sie unternehmen müssen."

CDNetworks hat daher die am häufigst gestellten Fragen von Unternehmen zusammengestellt, die momentan auf sie zukommen, und empfiehlt, welche Schritte Organisationen vornehmen sollten. Aber, so schränken die Verantwortlichen von CDNetworks ein: "Dies soll sich natürlich nicht als Auslegung der Rechtslage verstehen, sondern als Empfehlung rechtskonformer Maßnahmen aus der Praxis."

Was besagt das neue Gesetz und welche Änderungen ergeben sich damit?

Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Es definiert Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Netzlandschaft und die Rolle des Staates in diesem Zusammenhang. Die Cyberadministration of China (CAC) erhält maßgebliche Funktionen in der Gesetzgebung und fungiert als Prüf- und Zulassungsstelle.

Eine Änderung, von der sehr viele Unternehmen aktuell betroffen sind, ist die neuen Regulierung der "Datenauslieferung" in China. Laut aktuellen Auslegungen der neuen gesetzlichen Vorgaben, sollen alle als sensibel beziehungsweise personenbezogen definierte Daten im Land gehostet werden und China in Zukunft auch nicht mehr verlassen dürfen (außer mit spezieller Erlaubnis der Regierung).

Aufgrund der langsamen Ladezeiten, verursacht durch die große Entfernung nach China sowie die automatische Überprüfung von Inhalten durch die sogenannte "Great Firewall", stellen viele Unternehmen ihre Inhalte bereits über einen Server oder Knotenpunkt in China zur Verfügung. Das kann sehr häufig über einen Hoster, Cloud-Dienstleister oder Content Delivery Network-Anbieter (CDN) geschehen. Auch hier ergeben sich die entsprechenden im weiteren ausgeführten Konsequenzen.

Welche Unternehmen sind von dem neuen Gesetz betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr in China tätig sind. Dazu gehören natürlich Betreiber von Netzwerk- oder sogenannten Critical Information-Infrastrukturen, aber auch jedes andere Unternehmen und jede Organisation, die Web-Inhalte (Websites, Apps, etc.) in China "ausliefert" beziehungsweise dazu einen Betreiber von Netzwerk- oder sogenannten Critical Information-Infrastrukturen für das Hosting oder die Auslieferung nutzt.

Auf nach China mit dem LEP im Mai 2016
Hongkong
Das Auslandsmodul des Leadership Excellence Program (LEP) führt die 21 teilnehmenden CIOs im Mai 2016 zunächst nach Hongkong.
Interkulturelles Training
Es gibt kein Wort für "Nein" auf Chinesisch und in China kommt alles oft anders, als gedacht. Türen öffnen und schließen sich, oft weiß man nicht warum.
Die chinesische Schrift
Neben Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft bietet das interkulturelle Training auch Einblicke in die chinesischen Schriftzeichen: Kundig und kompetent vermittelt von Astrid Oldekop.
Astrid Oldkop, Medienbüro Düsseldorf Beijing
Die fließend Mandarin sprechende China-Expertin (hier links im Bild mit WHU-Professorin Christina Günther) wird die Gruppe die komplette Woche durch das Reich der Mitte begleiten.
Vivienne Chow
Die freie Journalistin Vivienne Chow zeigt den Teilnehmern ihr Hongkong und begleitete sie ins ...
Künstlerviertel von Hongkong Island
In SoHo und Umgebung sieht man viel Kunst in Galerien und auf der Straße.
Man Mo Tempel
Dieser 1847 erbaute Tempel ist eine Ehrung an den Gott der Literatur (Man) und an den Gott des Krieges (Mo). Im Kaiserreich wurden diese von ehrgeizigen Studenten angebetet.
Gigantische Wohntürme ...
... beherrschen das Stadtbild von Hongkong. Platz ist rar, da rücken alle nah zusammen.
Shenzhen
An Tag zwei der Reise geht es nach Shenzhen, an der Grenze zu Hongkong gelegen. Die Megacity wuchs innerhalb von 35 Jahren von einem Fischerdorf zur 20-Millionen-Einwohner-Metropole.
Alex Murawski, CEO und Gründer von NOA Labs ...
... zeigt den Co-Working- und Co-Development-Space bei SEG Maker+ und ...
Huaqiangbei ...
... den weltgrößten Elektronikmarkt mit 40.000 Läden. Über die bescheiden wirkenden Ladentheken gehen Bestellungen in Hundertausender Größen.
Im Drohnenmuseum
Am Nachmittag besichtigen die LEP-Teilnehmer das Drohnenmuseum von DJI, dem Weltmarktführer im kommerziellen Drohnensegment.
Firmenrepräsentatin Tingting He ...
... erzählt, wie DJI innerhalb von zehn Jahren von einem Startup mit 20 Mitarbeitern auf rund 5000 im Jahr 2016 gewachsen ist.
Flugstunde mit dem Phantom 4
Den krönenden Abschluss bildet die praktische Übung: Die Teilnehmer können das neueste Modell vor dem Headquarter von DJI fliegen lassen.
Weiter nach Shanghai ...
... geht es am Abend mit dem Flugzeug. In der 24-Millionen-Einwohner-Metropole besuchen die CIOs am nächsten Vormittag ...
Haribo
... und lernen viel über den chinesischen Fruchtgummimarkt.
Marketingexperte Andreas Tank ...
... hat die chinesische Niederlassung zusammen ...
Geschäftsführer Wolfgang Kohl ...
... aufgebaut. Beim gemeinsamen Mittagessen tauschen sich die Teilnehmer mit Kohl (Mitte) über den chinesischen Markt aus.
Bei Henkel in Shanghai ...
... erklärt Katrin Springob, Head of Talent Asia Pacific, wie der chinesische Arbeitsmarkt funktioniert und man trotz großer Konkurrenz an die gesuchten Talente kommt.
Meister Peng ...
... führt um 6:30 Uhr des folgenden Tages alle Frühaufsteher in die chinesische Kampf- und Bewegungskunst Tai Chi ein.
Case Study
Wie können deutsche Unternehmen in China Fuß fassen? Tochterunternehmen gründen, Joint-Venture mit einer einheimischen Firma eingehen, eine Company aufkaufen? Diese Aufgabenstellung hat WHU-Professorin Christina Günther in einer Case Study für die Teilnehmer vorbereitet.
Dim Sum
Auch kulinarisch können die Teilnehmer etliche Higlights mitnehmen. Unangefochtene Lieblingsspeise sind die gedämpften und frittierten Dim-Sum-Kleinigkeiten. Das Wort bedeutet "das Herz berühren".
Lohnt sich ein deutsches Engagement in China?
Darüber diskutierten die hochkarätigen Teilnehmer der Panel-Diskussion am Ende des Programms: Astrid Oldekop (Moderation, von links), Stefan Gilch (Bystronic), Christoph Angerbauer (AHK) und Clas Neumann (SAP).
Der LEP-Jahrgang 2015/16
Über 20 Teilnehmer zählte der LEP-Jahrgang 2015/16, der mit dem General-Management-Modul in Düsseldorf startete und jetzt mit dem Auslandsmodul nach Hongkong, Shenzhen und Shanghai reiste.
Sie interessieren sich für das LEP?
Dann melden Sie sich gerne bei LEP-Projektleiterin Isabelle Keck: 089-36086-523 oder: ikeck@idgbusiness.de. Das neue Programm startet im Oktober 2016 mit einer Woche General-Management-Training in Düsseldorf. Im Februar 2017 geht es dann mit dem Auslandsmodul für eine Woche nach Indien.

Ein Beispiel: Hatte ein eCommerce-Anbieter datenverarbeitende Systeme, wie Bestell-, Rechnungs- oder Warenbestandsysteme bisher außerhalb von China betrieben, diese aber über einen Dienstleister – wie zum Beispiel ein CDN – in China ausgeliefert, müssen diese Systeme nun gespiegelt werden, damit die Daten innerhalb von China verarbeitet werden. Auch bei Daten von Apps – vom Fitnessarmband bis zu Anwendungen, die Stromzähler- oder Boiler-Daten übermitteln – ist dies der Fall. Es sind also Unternehmen aller Branchen betroffen, von Handel, über IT-Service-Anbieter bis hin zu Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Tourismus, Medien, Online-Werbung, Gaming, u.v.m.

Nicht betroffen sind Unternehmen die ihre Inhalte von außerhalb Chinas anbieten, wozu auch Hongkong zählt. Da Hongkong zwar zu China gehört, aber außerhalb der "Great Firewall" liegt, müssen diese Organisationen jedoch nach wie vor mit Ladezeiten rechnen, die die Geduld der potenziellen Nutzer oft übersteigt. Daher ist dies nicht wirklich eine Alternative.

Was sind die Konsequenzen?

Tausende Zertifizierungsbeamte sowie intelligente Algorithmen prüfen zurzeit, ob ausländische Organisationen, die entsprechende Inhalte von China aus für den chinesischen Markt anbieten, alle Bedingungen der neuen Gesetzgebung erfüllen. Wenn sie bereits mit einem Hosting-Dienstleister oder CDN-Anbieter zusammenarbeiten, wird außerdem geprüft, ob dieser die dafür benötigten Lizenzen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die in China notwendige Bei’an-Lizenz entzogen und die Website oder Web-Inhalte gesperrt werden.

Bereits jetzt erhalten Unternehmen Anrufe der Regierungsbeauftragten und werden aufgefordert in kürzester Zeit die benötigten Änderungen einzuleiten. "Auch wir – genau wie andere Hosting, Cloud- und CDN-Anbieter – dürfen die Websites unserer Kunden nur noch dann beschleunigen, wenn der Ursprungsserver auch in China ist. Ansonsten wird die Bei’an-Lizenz entzogen und wir müssen den Service abstellen", erläutert CDNetworks-Manager Nam.

Was sind die wichtigsten Schritte für Unternehmen, die in China tätig sind?

Welche Voraussetzungen sollte ein Partner für die Datenauslieferung in China erfüllen?