Steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter

Die wichtigsten Alternativen zur Gehaltserhöhung

19.02.2024 von Bettina Dobe
Sachzuwendungen auf Prepaid-Kreditkarten, Smartphones, Kita und Gesundheitszuschüsse: Unternehmen können Mitarbeiter vielfältig belohnen, ohne das Gehalt zu erhöhen. Das ist für beide vorteilhaft.
Der Klassiker unter den Alternativen zur Gehaltserhöhung: der Firmenwagen.
Foto: BMW AG

"Gehaltserhöhung" klingt nicht nur nach mehr Geld auf dem Konto, sondern auch nach Anerkennung der Leistung. Dabei ist mehr Bruttolohn nicht immer das Beste, was Mitarbeitern und Unternehmen passieren kann. Faktoren wie die kalte Progression und die Steigerung der Abgabenlast sorgen dafür, dass auf das Gehalt mehr Abgaben fällig sind - und unter Umständen hat ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung sogar weniger in der Tasche als vorher.

Alternativen zur Gehaltserhöhung
Alternativen zur Gehaltserhöhung
Sicher, über Gehaltserhöhungen freut sich jeder. Aber nicht immer ist eine Gehaltserhöhung sinnvoll:
Kalte Progression
Etwa, wenn die kalte Progression zuschlägt und der Arbeitnehmer wegen der erhöhten Abgabenlast nichts mehr vom Zuschlag hat. Doch es gibt jede Menge Möglichkeiten, dem Mitarbeiter Gutes zu tun.
Einmal volltanken
Lange waren Tankgutscheine in Mode - doch die Handhabung erwies sich als zu kompliziert. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Inzwischen darf der Arbeitgeber seinem Angestellten Sachzuwendungen in Höhe von 50 Euro zukommen lassen - jeden Monat.
Bloß nicht auszahlen!
Auszahlen darf das Unternehmen die 50 Euro nicht - sonst wären Steuern fällig.
Selbst kochen statt Essen gehen
Besonders praktisch: Essenschecks können auch im Supermarkt eingelöst werden.
Dienstwagen
Nach wie vor heißgeliebt: der Dienstwagen. Doch nicht jeder Mitarbeiter ist schon auf einer Gehaltsstufe, die einen Dienstwagen erlaubt - und nicht jeder will einen. Zudem müssen Unternehmen oft mit ihren Mitarbeitern komplizierte Verträge schließen. Wie wäre es stattdessen ...
Dienstrad
... mit einem Dienstrad? Gerade in großen Städten ist das Rad eine umweltfreundliche und schnelle Möglichkeit, zur Arbeit und zurück zu kommen. Vorteil: Die Nutzung des Dienstrads ist privat uneingeschränkt möglich, ohne dass komplizierte Verträge geschlossen werden müssen.
Kleine Geschenke
Ein Unternehmen kann über "anlassbezogene Zuwendungen" dem Mitarbeiter etwas schenken.
Leasingverträge für Smartphones
Wenn der Arbeitgeber keine Diensthandys zur Verfügung stellt, gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter über das Unternehmen ein Smartphone least. Das gilt natürlich für allerlei Elektrogeräte, etwa ...
Tablets
... iPads und andere Tablet-Computer. Für Wartung und Reparatur ist aber der Mitarbeiter selbst zuständig - und schenken darf die Firma dem Angestellten nach Ablauf des Leasingsvertrags das Gerät auch nicht.
Die Rechnung, bitte!
Alternativ kann der Arbeitgeber sich auch an der Telefonrechnung des Mitarbeiters beteiligen.
Prepaid-Kreditkarten
Einfach mit 50 Euro jeden Monat aufladen - und der Mitarbeiter kann sie ausgeben, wofür er möchte.
Karte für den ÖPNV
Vorsicht: Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Monatskarte für den ÖPNV, kann er seinem Mitarbeiter die 50 Euro nicht mehr auf die Prepaid-Kreditkarte laden. Doch auch da gibt es Alternativen.
Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenke
Drei Mal im Jahr kann das Unternehmen so im Wert von 60 Euro ein Geschenk machen.
Fast wie Bargeld
Rabatte auf die eigenen Produkte für Mitarbeiter sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei.
Kantinenessen
Gern genommen sind auch Zuschüsse zum Essen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten.
Schlauer als vorher
Ein Arbeitnehmer kann auch in Weiterbildungen für seine Mitarbeiter investieren und für sie keine Steuern oder Abgaben zahlen, solange klar ist, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist.
Leere Kita
Ein Unternehmen kann außerdem anbieten, dem Mitarbeiter einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Kinder zu leisten. Er ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann das Budget einer Familie entlasten.
Gesundheit!
Auch für die Gesundheit des Mitarbeiters kann ein Unternehmen für 600 Euro im Jahr Ausgaben tätigen.
Und was ist im Alter?
Alle On-top-Leistungen werden nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Experten gehen nicht davon aus, dass der Rentenanspruch dadurch stark beeinflusst wird. Aber eine Rechnung aufstellen, schadet auf keinen Fall.

Von 300 Euro brutto bleiben 300 Euro netto

Abgesehen von der gestiegenen Abgabenlast zahlt sich eine Gehaltserhöhung bei kleineren Beträgen nicht sonderlich aus: "Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine 100-Euro-Gehaltserhöhung bietet, dann muss der Arbeitgeber 120 Euro zahlen und beim Arbeitnehmer kommen nur 50 Euro an", rechnet Dennis Meurer von Investwerk vor, das Unternehmen in Sachen Vergütungssystemen berät. 70 Euro gehen an den Staat.

Es gibt Alternativen zur Gehaltserhöhung, die sich für beide Seiten rechnen. Auf so genannte Sachbezüge fallen häufig keine oder nur geringe Steuern an. Zudem binden diese den Mitarbeiter fester an das Unternehmen. "Es gibt etwa 15 verschiedene Bausteine, die man nutzen kann, um das Vergütungssystem zu optimieren", sagt Meurer. Wer sie kombiniert, bekommt ein Bündel mit einer ordentlichen Wirkung. "Auf diese Art bleiben pro Monat aus einer 300 Euro brutto-Gehaltserhöhung auch 300 Euro netto übrig ", sagt Meurer.

Firmenwagen, Firmenfahrrad und Smartphone

Da wäre der altbekannte Firmenwagen, der aber bei jüngeren Mitarbeitern nicht mehr so beliebt ist. Das heißt aber nicht, dass ein Angestellter auf Vorteile verzichten muss, nur weil er sich gegen einen Firmenwagen entscheidet. Eine gesunde Alternative ist ein Firmenfahrrad, schlägt Meurer vor. Anders als beim Dienstwagen ist das Firmenfahrrad zu 100 Prozent privat nutzbar, ohne dass diese Nutzung zusätzlich versteuert werden muss. Es fällt lediglich ein geldwerter Vorteil von 0,25Prozent des Neupreises an. Bei einem Rad im Wert von 1.000 Euro müssen zehn Euro versteuert werden.

In Mode sind auch Zuwendungen wie Smartphones oder Zuschüsse dafür. Die Möglichkeiten sind, abgesehen von einem Firmen-Smartphone, vielfältig. "Ein Mitarbeiter kann über die Firma ein Smartphone leasen, genau wie einen Firmenwagen", sagt Meurer. Schenken darf das Unternehmen dem Angestellten natürlich nichts; das wäre sonst ein geldwerter Vorteil, für den Steuern fällig wären. Aber ein "Überlassungsvertrag" ist eine Möglichkeit, dem Angestellten günstig neues Equipment zur Verfügung zu stellen.

Mit einem solchen Leasingvertrag ist die Privatnutzung uneingeschränkt möglich. Darin sei aber auch geregelt, dass der Mitarbeiter für Reparatur, Diebstahl und weiteres selbst aufkommen müsse, denn das Unternehmen selbst lease nur, sagt Meurer: "Ist der Leasingvertrag nach zwei Jahren abgelaufen, kann der Mitarbeiter das Gerät abkaufen." Meist muss er das sogar, insgesamt sind dann nur etwa drei Prozent des ursprünglichen Wertes des Handys fällig.

"Auch die Handyrechnung kann ein Unternehmen subventionieren", sagt Meurer. Die Rechnung bezahlt der Mitarbeiter selbst, bekommt dafür aber Geld von seinem Arbeitgeber überwiesen. Der Betrag ist allerdings nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig.

Nicht nur für Tankgutscheine: 600 Euro steuerfrei pro Jahr

Eine weitere Alternative zur abgabenpflichtigen Gehaltserhöhung sind Sachbezüge: Zum Beispiel kann ein Unternehmen einem Mitarbeiter 600 Euro im Jahr beziehungsweise monatlich 50 Euro brutto wie netto zukommen lassen. "Früher waren diese 50 Euro oft Tankgutscheine, weil das Finanzamt nur diese problemlos anerkannte", erklärt Meurer.

Doch das Handling war kompliziert: Auf den Tankgutscheinen durften nur die zu tankenden Liter stehen, deren Preis aber 50 Euro nicht übersteigen durfte. Tankte man für einen Cent zu viel, war der Tankgutschein für diesen Vorgang nicht mehr zu verwenden, sondern erst beim nächsten Mal. Wie unpraktisch das System war, hat auch der Gesetzgeber erkannt - und lässt nun pauschal 50 Euro steuerfrei zu. Auszahlen darf das Unternehmen den Betrag allerdings nicht. Wer bereits ein Jobticket oder ein Deutschlandticket zur Verfügung gestellt bekommt, geht im Vergleich zur älteren Regelung auch nicht mehr leer aus: Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel wird nun nicht mehr mit den 50 Euro im Monat verrechnet.

10.000 Euro Bonus auf Prepaid-Kreditkarten

Damit für diesen relativ geringen Betrag der Aufwand nicht zu groß wird, gibt es eine einfache Möglichkeit: Prepaid-Kreditkarten. "Ein Unternehmen stellt dem Mitarbeiter eine mit 50 Euro aufgeladene Kreditkarte zur Verfügung, die der Arbeitnehmer dann für das einsetzen kann, was er möchte - ob Tanken, Essen oder Schwimmen gehen, ist dabei egal", sagt Meurer.

Als Bonus (die so genannte pauschalierte Sachzuwendung) sind für Mitarbeiter sogar maximal 10.000 Euro im Jahr als Auszahlung auf die Kreditkarte möglich. "Diese muss nur einmalig mit 30 Prozent pauschal versteuert werden und es fallen geringere Sozialabgaben an", erklärt Meurer. Diese Form der Zuwendung wird gern genutzt, wenn Mitarbeiter andere neue Mitarbeiter für das Unternehmen werben.

Unter Umständen ist so der Nettobetrag um bis zu 50 Prozent höher gegenüber einem normalen Bonus. Allerdings müssen Unternehmen eins genau beachten: Nur auszahlen darf ein Unternehmen das Geld nicht, aber die Kreditkarten sind ein guter Mittelweg. Die Karten können auch mit dem Firmenlogo versehen werden, was die Bindung des Mitarbeiters ans Unternehmen steigert.

Geschenke zum Geburtstag und Rabatte auf eigene Produkte

Auf diese Zahlkarten können auch andere Zuwendungen gebucht werden, zum Beispiel "anlassbezogene Zuwendungen". "Für Geburtstage, Jubiläen oder Hochzeitstage darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter drei Mal im Jahr im Wert von 60 Euro etwas schenken", erklärt Meurer. Wieder gilt: Auszahlen darf das Unternehmen das Geld nicht - aber über die Prepaid-Kreditkarten ein Geschenk selbst erwerben zu lassen, ist kein Problem.

Für ganz kreative Unternehmen ist auch die Kennzeichenwerbung eine Möglichkeit, dem Mitarbeiter ein paar Euros zukommen zu lassen: Einfach dem Mitarbeiter einen Aufkleber mit dem Firmenlogo oder Werbung für das Auto geben, schon könne man 21 Euro jeden Monat auszahlen, erklärt Meurer. "Dafür muss ein Unternehmen keine Steuern zahlen und hat nur geringe Anschaffungskosten für die Aufkleber", sagt Meurer. Wichtig dabei: Es muss ein KFZ sein und es zählt nur ein Kennzeichenhalter!

Rabatte auf die eigenen Produkte für Mitarbeiter sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Allerdings muss der Arbeitgeber sehr genau darauf achten, dass diese Grenze auch eingehalten wird, damit nicht das Finanzamt aufmerksam wird. Um generell auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Meurer, geplante Maßnahmen mit dem Finanzamt abzustimmen.

Zuschüsse für Essen, Weiterbildung, Kita

Vor allem kleinere Betriebe können sich oft keine Kantine leisten - daher sind Essenszuschüsse eine beliebte und wirksame Methode, dem Arbeitnehmer eine Unterstützung zukommen zu lassen. "Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter 103,50 Euro pro Monat in Form von Essensschecks zukommen lassen. Also 6,90 Euro pro Tag mal 15 Tage pro Monat pauschaliert." Dieses Geld muss nicht unbedingt in einem Restaurant eingelöst werden, sondern kann dank moderner Apps auch in fast jedem Supermarkt oder beim Bäcker ausgegeben werden.

Ein Arbeitgeber kann auch in Weiterbildungen für seine Mitarbeiter investieren und für sie keine Steuern oder Abgaben zahlen, solange klar ist, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist. "Aber die meisten Mitarbeiter konzentrieren sich bei ihren Forderungen eher auf das Finanzielle", sagt Meurer. Daher sind Weiterbildungen als Ersatz zur Gehaltserhöhung eher unbeliebt.

Ganz im Gegensatz zu den Kita-Zuschüssen: Ein Unternehmen kann anbieten, dem Mitarbeiter einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Kinder zu leisten. Er ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann das Budget einer Familie entlasten. Je nachdem, in welcher Stadt man wohnt, kann sich so der Vorteil der Nebenleistungen auf bis zu 500 Euro im Monat belaufen. "KiTa Zuschüsse sind im Grunde nicht gedeckelt", ergänzt Meurer.

Entgelt-Optimierung: So kann ein Mix aus Angeboten für die Mitarbeiter aussehen.
Foto: Investwerk

Gesunde Mitarbeiter, gesundes Unternehmen

Eine wohltuende Maßnahme für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen sind Gesundheitsangebote. "Ein Arbeitgeber kann, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter aufwenden, um die Gesundheit des Mitarbeiters zu fördern", sagt Meurer. So profitieren Angestellte vom Yoga-Lehrer oder der Rückenschule im Betrieb, während der Arbeitgeber Absentismus oder Präsentismus verhindert. Auch betriebliches Gesundheitsmanagement verbreite sich zusehends, sagt Meurer.

Ein ebenfalls noch selten genutzter Effekt, der aber für viele attraktiv sein kann: "Das Unternehmen kann für den Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen abschließen, zum Beispiel für die Zähne", sagt Meurer. Gerade für diejenigen, die sonst nicht mehr an bestimmte Leistungen kommen oder sie sich schlicht nicht leisten können, ist eine betriebliche Krankenversicherung eine attraktive Leistung. "Der Arbeitnehmer kann sich so Kosten sparen, und der Arbeitgeber bindet Mitarbeiter an sich", so der Experte. Nach der jüngsten Regelung gibt es die Krankenzusatzversicherungen nun als Budgetlösung, also nicht nur für Zähne oder ähnliches. Meurer: "Dabei bekommt der Mitarbeiter ein jährliches Budget für Krankenversicherungs-Zusatzleistungen zur Verfügung gestellt. Er oder sie kann darüber komplett frei verfügen."

Rückenübungen für die Mittagspause
Dr. Martin Marianowicz
ist seit 1986 Facharzt für Orthopädie, Chirotherapie und Sportmedizin in München. Er gilt als Wegbereiter der modernen orthopädischen Schmerztherapie und der minimal-invasiven Wirbelsäulen- und Bandscheibenbehandlung.
"Jede Bewegung ist besser als keine Bewegung. Der Rücken lechzt geradezu nach Bewegung", so Marianowicz.
Durch mangelnde Bewegung kann es zu Blockierungen und ungesunden Schonhaltungen kommen. Diese können durch die Selbstmobilisation aufgelöst werden. In seinem Buch ...
"Die Marianowicz-Methode" ...
... zeigt, er, wie man sich selbst um seinen Rücken kümmern kann. Hier die wichtigsten Übungen zur Selbstmobilisation mit zwei Tennisbällen die man ohne großen Aufwand nach der Arbeit oder während der Mittagspause, umsetzen kann.
Untere Halswirbelsäule
Ausgangsposition: Sie liegen auf einer harten Unterlage (Boden, dünne Matte), die Beine sind aufgestellt. Jetzt legen Sie im Nackenbereich rechts und links der Wirbelsäule jeweils einen Tennisball unter. Nun bewegen Sie während des Ausatmens den Oberkörper nach unten - und beim Einatmen wieder nach oben, so dass die Bälle zur rollenden Massageeinheit werden.
Brustwirbelsäule
Gleiche Ausgangsposition wie bei der vorigen Übung. Die Tennisbälle liegen jetzt aber im Bereich der Brustwirbelsäule. Beim Ausatmen den Körper wieder nach unten, beim Einatmen wieder nach oben bewegen.
Lendenwirbelsäule
Legen Sie sich auf dem Boden auf den Rücken, die Beine winkeln Sie im rechten Winkel an. Nun legen Sie die Beine langsam erst auf die rechte, dann auf die linke Seite. Dabei jeweils kräftig ausatmen und darauf achten, dass die Füße und die Schulterblätter auf dem Boden liegen bleiben.
Iliosakralgelenk
Wieder liegen Sie mit dem Rücken auf dem Boden oder einer dünnen Matte. Die Beine sind ausgestreckt. Nun machen Sie das rechte Bein ganz lang und drücken mit der rechten Hand das Becken auf der rechten Seite nach unten. Jetzt schlagen Sie im schnellen Rhythmus die Knie abwechselnd auf und ab, als ob Sie die Beine ausschütteln wollten. Anschließend drücken Sie mit der linken Hand das Becken auf der linken Seite herunter und wiederholen die Übung.
Ellenbogen
Ausgangsposition: Stellen Sie sich hin, Beine leicht auseinander, leicht in die Knie gehen. Heben Sie nun die Arme durchgestreckt nach oben an, wobei die Daumen nach oben zeigen.
Ellenbogen
Führen Sie die Arme eng am Körper vorbei nach hinten und drehen Sie diese nach innen, so dass die Daumen weiterhin nach oben zeigen. Gehen Sie dabei so weit wie möglich nach oben. Wiederholen Sie die Übung.
Daumensattelgelenk
Verschränken Sie die Finger beider Hände ineinander. Nun drücken Sie mit dem Daumen der einen auf das Daumensattelgelenk der anderen Hand.

Bedenken gegen Zusatzleistungen

Eigentlich sind solche Leistungen, die ausschließlich zusätzlich zum Gehalt (und nicht als Ersatz!) entstehen, positiv: "So hat man eine Win-win-Situation", sagt Meurer. Trotzdem werden die Leistungen häufig noch nicht genutzt. "Gerade in kleinen oder mittelständischen Unternehmen wissen die Chefs oft gar nicht, was alles möglich ist", sagt Meurer. Oder ihnen ist der Aufwand einfach zu groß.

Nicht nur aus Unwissen werden die Alternativen zur Gehaltserhöhung selten genutzt. Es hat auch Nachteile, wenn das Salär nicht steigt. Die Zusatzleistungen schlagen sich, anders als Gehaltserhöhungen, nicht im Rentenbescheid nieder. Zwar sei die Erhöhung des Rentenanspruchs durch Gehaltserhöhungen minimal, wendet Meurer ein. Trotzdem sollte ein Mitarbeiter sich überlegen, ob er auf diese zusätzlichen Rentenansprüche verzichten möchte. "In einem guten Konzept wird diese Differenz über eine betriebliche Altersvorsorge kompensiert", sagt Meurer. Sie bindet den Mitarbeiter zusätzlich ans Unternehmen, besonders wenn der Arbeitgeber diese Zusatzversorgung zahlt.

Eine weitere Unsicherheit hinsichtlich der Zusatzleistungen bleibt die Tatsache, dass Arbeitgeber diese "On-Top-Leistungen" häufig so abschließen, dass sie jederzeit kündbar sind - das ist schließlich ihr zentrales Merkmal, weswegen sie gerade nicht als Gehaltserhöhung fungieren. Das sorgt für Ängste bei Mitarbeitern. Aber Meurer kann beruhigen: "Wir haben noch nie erlebt, dass ein Unternehmen diese Maßnahmen wieder eingestellt hat." Bei Zusatzleistungen spielt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und -nehmer eine große Rolle. Werden die Zuwendungen plötzlich eingestellt, liegt das daran, dass eine Firma in der Krise steckt und Mitarbeiter entlassen muss.

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