Deutschland beim eGovernment Entwicklungsland

EU: Online-Behördengang birgt riesiges Sparpotenzial

21.01.2005 von Ingo Butters
Zehn Euro pro Umsatzsteuer-Erklärung spart ein Unternehmen, wenn es dafür entsprechende Online-Angebote der Behörden nutzt. Bei stärkerer Nutzung dieser virtuellen Behördendienstleistung könnten Unternehmen in Europa pro Jahr 500 Millionen Euro einsparen, wie eine Studie der EU-Kommission ergeben hat. In Skandinavien ist man da schon auf dem besten Weg. In Deutschland dagegen konnten noch nicht einmal die nötigen Daten erhoben werden.

Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Umsatzsteuererklärungen gehen bei dänischen Finanzämtern mittlerweile online ein. Weil der virtuelle Behördengang wesentlich schneller erledigt werden kann, sparen die Unternehmen Zeit und Geld. In Dänemark pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro, EU-weit waren es 2003 knapp 30 Millionen Euro.

In der gesamten EU nutzen allerdings erst 17 Prozent der Unternehmen die Möglichkeit des Online-Behördengangs für ihre Umsatzsteuererklärung. Das Potenzial wird allein in diesem Bereich auf 70 bis 90 Prozent geschätzt. Hochgerechnet könnten Unternehmen in der EU dann 500 Millionen Euro pro Jahr Verwaltungskosten einsparen.

Auch bei der Einkommenssteuerklärung oder der Registrierung eines neuen Unternehmens können Online-Behördendienste den zeitlichen und finanziellen Aufwand erheblich vermindern. Im Schnitt sparen Unternehmen durch virtuelle Behördengänge eine Stunde pro Transaktion.

Außerdem, das sagten die Nutzer in der Befragung, werde man durch die Angebote flexibler – schließlich sind diese 24 Stunden am Tag erreichbar. Ganz im Gegensatz zur "Offline-Behörde". Ein weiterer Pluspunkt: Fragen und Anliegen werden schneller bearbeitet.

Online-Services verbesserungsfähig

Bis die in der Studie prognostizierten Einsparungen von mehreren hundert Millionen Euro Realität werden, scheint es noch ein weiter Weg. Länder wie Dänemark mit ihren 45 Prozent-Anteil der Online-Umsatzsteuererklärung sind noch eine Ausnahme. In Norwegen, dort wird dies Angebot am zweithäufigsten genutzt, wird nur jede fünfte Umsatzsteuererklärung online erledigt. Die entsprechenden Zahlen für Deutschland konnten noch nicht einmal erhoben werden – die Fallzahlen waren zu klein.

Verbesserungswürdig ist nicht nur die quantitative Verbreitung der virtuellen Behörden, sondern auch die Angebote selbst. Zum Teil würden Formulare einfach 1:1 ins Netz gestellt, ohne sie webgerecht anzupassen. Außerdem fehlen zum Teil Back-Offices, die bei Fragen oder Problemen helfen können. Und die Seiten selber seien oft schwer zu finden.

Trotz dieser Mängel sagten drei Viertel der Befragten, dass sie die Online-Angebote der Behörden weiterempfehlen würden. Das stimmt die Autoren der Studie optimistisch. Diese frühen Nutzer würden als "Botschafter der e-Services" zur Verbreitung der Angebote beitragen.

Die Studie "User Satisfaction and Usage Survey of eGovernment services" wurde 2004 im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt. Für die Untersuchung wurden knapp 20.000 Bürger und mehr als 28.000 Unternehmen aus der EU befragt.

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