Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Hitzefrei am Arbeitsplatz

22.07.2016 von Renate Oettinger und Peter Marwan
Die Sonne brennt, das Thermometer klettert: Welche Rechte haben Arbeitnehmer beziehungsweise welche Pflichten haben Arbeitgeber, um bei Hitze allen Arbeitsschutzbedingungen nachzukommen?
Das bekannte "Hitzefrei" aus der Schulzeit gibt im Berufsleben leider nicht, aber Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer sind durchaus vorgesehen.
Foto: Stock-Asso - shutterstock.com

In den Sommerwochen wünschen wir alle uns schönes Wetter. Am liebsten jedoch nur, während des Urlaubs. In der Arbeit sind hohe Temperaturen eher lästig. Immer häufiger warnen Meteorologen jedoch vor neuen Hitzewellen. Aktuell werden Temperaturen bis zu 40 Grad erwartet.

Bei diesen hohen Temperaturen kann es im Büro oder anderen Arbeitsstätten ziemlich warm und unangenehm werden. Dabei stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Arbeitnehmer beziehungsweise welche Pflichten haben Arbeitgeber zu erfüllen, um allen Arbeitsschutzbedingungen nachzukommen? Antworten gibt Rechtsanwalt Arnd Lackner.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten

Arbeitsschutzbedingungen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Der Arbeitgeber hat am klassischen Büroplatz im Sommer und im Winter für erträgliche Temperaturen zu sorgen. Orientieren kann man sich hierbei an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), deren Regelungen ab einer Innenraumtemperatur von 26 Grad greifen.

In diesem Fall sind Maßnahmen zu ergreifen, etwa ein Sonnenschutz, ohne dabei jedoch das Eindringen von Tageslicht zu verhindern. Empfohlen werden in der ASR auch Vordächer, Balkone, feststehende Lamellen oder Bepflanzungen, um Schutz vor der Sonne zu bieten.

Weitere Maßnahmen werden ab einer Lufttemperatur im Raum von mindestens 30 Grad erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel das Bereitstellen von Getränken. Dazu können aber auch verkürzte Arbeitszeiten zählen. Bei einer Innenraumlufttemperatur von mindestens 35 Grad müssen je nach Arbeitsplatz Hitzeschutzkleidung und Luftduschen vorhanden sein, um Arbeitnehmer ausreichend zu schützen.

Bedeutung für den Arbeitnehmer

Auch wenn sich viele Arbeitnehmer das bekannte "Hitzefrei" aus ihrer Schulzeit zurückwünschen, gibt es keinerlei gesetzliche Richtlinien für "Hitzefrei". Lediglich die durch den Arbeitgeber zu treffenden Schutzmaßnahmen sind, wie oben beschrieben, per Gesetz geregelt. Interessant ist in diesem Fall die Rolle des Betriebsrates. Der hat nach § 87 Abs. 1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht über die Regelung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Abkühlung im Büro
Wasser, Wasser, Wasser ...
Sitzen Sie an Ihrem Schreibtisch oder - noch schlimmer - im Meeting und müssen derzeit auch nur an das Eine denken?
Für alle schlaffen Büroarbeiter ...
... hat die CW-Redaktion deshalb einen kleinen Überlebensratgeber zusammengestellt: Wie Sie der Hitze im Büro trotzen und Ihren Gedanken wieder Luft verschaffen können. Lesen Sie unsere Hot Ten: Zehn Tipps zum Abkühlen im Büro.
Tipp 10: Servus Pizza, Schweinebraten und Co!
Ein voller Bauch studiert nicht gern, heißt es. Das gilt umso mehr bei 35 Grad im Schatten. Darum machen Sie in der Kantine einen Bogen um gehaltvolle Speisen.
Tipp 9: Eine Melone für das Team
Eine Wassermelone ist die ideale Zwischenmahlzeit für heiße Sommertage, verbindet sie doch schwere Süße mit leichtem Wasser. Darüber hinaus kann sie auch den Teamgeist auf Trab bringen: Welche Frucht lässt sich schon unter so vielen Köpfen aufteilen?
Tipp 8: Das Brummen der Ventilatoren
Wer sich an einer zusätzlichen Geräuschkulisse nicht stört, kann im nächsten Baumarkt einen Ventilator erwerben und ihn sich neben dem Schreibtisch stellen. Allerdings haben Ventilatoren eher einen beruhigenden Placebo-Effekt als dass sie wirklich Abkühlung bringen.
Tipp 7: Klimaanlage über Nacht aufdrehen
Strom sparen ist jetzt mal Nebensache. Wenn Sie das Büro abends verlassen, drehen Sie die Klimaanlage voll auf. Dann haben Sie am nächsten Morgen zumindest in den ersten Arbeitsstunden ein etwas kühleres Büro.
Tipp 6: Schotten dicht
Verzichten Sie in diesen Tagen auf die Aussicht aus Ihrem Bürofenster und lassen Sie die Jalousien immer unten. Verdrängen Sie den Gedanken, in einem Gefängnis zu sitzen!
Tipp 5: Die Gartendusche
Wenn Sie einen Garten haben, kaufen Sie sich eine Außendusche. Ein Sprung unter die kalte Dusche kostet nicht viel Zeit, erfrischt aber ungemein - erst Recht nach einem Acht- oder Mehr-Stunden-Tag im Büro. Gartenlose Zeitgenossen können sich natürlich in der normalen Dusche abkühlen.
Tipp 4: Eiszeit bei 35 Grad
Sie wollen sich selbst etwas gönnen und den Kollegen eine Freude machen? Dann spendieren Sie eine Runde Eis. Beim gemeinsamen Schlecken kommen einem auch bei 30 Grad noch gute Ideen. Die Wirkung von Eis im Meeting haben wir leider noch nicht getestet.
Tipp 3: Carpe diem
oder für alle Nicht-Lateiner: Morgenstund hat Gold im Mund. Stehen Sie früher auf und beginnen Sie eine Stunde eher zu arbeiten. Schon auf dem Weg ins Büro kann man die Frische des Sommermorgens tanken und auch im Büro sprudeln die Gedanken besser, wenn es noch einige Grad kühler ist.
Tipp 2: Mineralwasser
Trinken, trinken, trinken sollten nicht nur kleine Kinder und alte Leute, wenn es heiß ist. Auch für Wissensarbeiter ist Mineralwasser in diesen heißen Tagen das Wertvollste.
Tipp 1: Freibad statt Kantine
Und jetzt unser ultimativer Tipp, der Ihre Lebensgeister garantiert weckt. Nutzen Sie Ihre Mittagspause: Gehen Sie nicht über die Kantine, sondern direkt ins nächst gelegene Freibad. Nach 500 Meter Schwimmen sind Sie wieder topfit und können sich in den Arbeitsnachmittag stürzen.
Hat alles nichts geholfen?
Dann gönnen Sie sich einen Tag Hitzefrei. Ein Urlaubstag kann manchmal schon Wunder wirken.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Der Arbeitgeber muss die gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Dies gilt insbesonders für Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen. Hierfür benötigen Arbeitnehmer jedoch ein ärztliches Attest, indem die Einhaltung einer bestimmten Temperatur verlangt wird. Kann der Arbeitgeber dies nicht gewährleisten, muss er den betroffenen Mitarbeiter beziehungsweise die betroffene Mitarbeiterin freistellen.

Dieses Gesetz bietet Arbeitnehmern bei sehr hohen Temperaturen also ein direktes Mittel zum Eingreifen. Weiterhin kann durch Verhandlungen ein Abkommen geschlossen werden, das Arbeitnehmern an besonders heißen Tagen eine andere Kleiderordnung erlaubt (zum Beispiel: keine Krawatte). Eine weitere Lösung wäre, die Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden, beziehungsweise in die späten Abendstunden zu verlegen und eine längere Mittagspause an einem schattigen Ort vorzusehen.

Bedeutung für den Arbeitgeber

Im Sommer gibt es viele Dinge, die aus Sicht der Arbeitgeber beachtet werden müssen. Zunächst muss bei einer Temperatur ab 26 Grad ausreichend Sonnenschutz für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, ohne dabei zu viel des natürlichen Tageslichts zu nehmen. Zur Kühlung des Raumes wäre eine Klimaanlage optimal, sofern von den Arbeitnehmern gewünscht.

Ab den bereits genannten Temperaturen sollten Arbeitnehmern kostenlose Getränke zur Verfügung stellen. Das spielt vor allem an Arbeitsstätten, die der Sonne ausgeliefert sind, ein wichtige Rolle. Auch Absprachen mit dem Betriebsrat sind wichtig, um im Hitzefall Streitigkeiten präventiv zu verhindern, damit auch bei Hitze alles reibungslos ablaufen kann.

Tipps gegen die Hitze

Was kann man selbst tun, um sich darüber hinaus vor der Hitze zu schützen? Das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt auf Twitter:

  1. Viel trinken! - kein Alkohol!

  2. Schatten

  3. Ist es in der Wohnung nicht auszuhalten: Alle Fenster auf und Ventilatoren an! ("Durchzug" ist nicht schädlich, das glauben nur Deutsche)

  4. keinen Sport am späten Nachmittag (maximale Temperatur gegen 18 Uhr)

Ergänzend empfehlen Krankenkassen, viel zu trinken. Am besten ist Mineralwasser, das Magnesium, Kalium und Natrium enthält, oder bei körperlich anstrengender Arbeit auch isotonische Getränke. Auch Essen, das von innen kühlt, wie Gurken, Wassermelonen, Tomaten und Joghurt, helfen, mit der Hitze zurechtzukommen.

Arnd Lackner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de

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