Bundesrichter

Klageverzicht in Aufhebungsverträgen prüfen

13.03.2015
Aufhebungsverträge können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unter bestimmten Umständen trotz eines Klageverzichts vom Arbeitnehmer angefochten werden.

Das gelte, wenn die Drohung des Arbeitgebers mit einer außerordentlichen Kündigung, die zum Abschluss des Aufhebungsvertrags führte, rechtswidrig war, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt. Durch einen Klageverzicht würde der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, begründeten die Bundesrichter die Entscheidung. Verhandelt wurde ein Fall aus dem Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber hatten schriftlich vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis ohne Zahlung einer Abfindung enden sollte. Der Vertrag enthielt auch einen Klageverzicht. Der Arbeitgeber hatte dem Mann zuvor mit einer außerordentlichen Kündigung und einer Strafanzeige gedroht, weil er aus dem Lager ohne Bezahlung zwei Fertigsuppen genommen und gegessen haben sollte. (dpa/tc)