Tipp für Telearbeiter

Kosten für Home Office steuerlich absetzbar

16.08.2012
Wer sowohl im Büro als auch von zuhause aus arbeitet, kann steuerlich einiges absetzen. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die Aufwendungen für einen Arbeitsraum in der eigenen Wohnung nicht zwingend dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen.

Arbeitgeber wünschen sich von ihren Mitarbeitern immer mehr Flexibilität, Dies führt mittlerweile dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer sowohl beim Arbeitgeber als auch zuhause für diesen arbeiten. Kosten für in der eigenen Wohnung befindliche Räume sind aber grundsätzlich steuerlich nicht abziehbar. Entstehen jedoch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, können diese bis 1.250 EUR abgezogen werden, wenn ansonsten kein beruflicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar, sind alle dafür entstehenden Kosten abziehbar.

Telearbeitsplatz ist nicht gleich häusliches Arbeitszimmer

Wer zuhause einen Telearbeitsplatz in einem separaten Raum einrichten muss, kann steuerlich einiges geltend machen.
Foto: trekandshoot - Fotolia.com

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.01.2012, Aktenzeichen 4 K 1270/09, gegen das die Revision zugelassen wurde, sind die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Telearbeitsplatzes entstehenden Kosten steuerlich in voller Höhe abziehbar. Ein Oberregierungsrat war aufgrund der arbeitszeitvertraglichen Vereinbarung wöchentlich drei Tage beim Arbeitgeber und an zwei Tagen von zu Hause aus tätig. Dafür sollte er einen Raum vorhalten, für den der Arbeitgeber die Telefonkosten übernahm und die DV-Einrichtung mit der Absicht stellte, Einsparmöglichkeiten in seinem Dienstgebäude zu nutzen.

Da der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich und damit erwerbsbedingt verpflichtet war, einen Telearbeitsplatz in einem separaten Raum bei sich einzurichten, war das Finanzgericht nach Würdigung der besonderen Umstände der Meinung, dass der beruflich genutzte Raum nicht dem Typus eines häuslichen Arbeitszimmers gleichzustellen ist und insofern alle dafür entstandenen Kosten abziehbar seien.

Lieber Einspruch beim Finanzamt einlegen

"Auch wenn ein häusliches Arbeitszimmer in dem Fall anzunehmen sei, hätte der Abzug von maximal 1.250 Euro erfolgen müssen", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). "Denn da für die Zeiten, in denen der Steuerbürger von zu Hause arbeiten sollte, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, hätte dieser Werbungskostenabzug gewährt werden müssen", so Strötzel weiter.

Die VLH rät daher allen Personen, die im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten, die dafür entstehenden Erwerbsaufwendungen für den Tätigkeitsraum und den Telearbeitsplatz in voller Höhe zu beantragen. Lehnt das Finanzamt dies ab, sollte hiergegen Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Entscheidung hierüber mit Hinweis auf das mittlerweile beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 40/12 anhängige Revisionsverfahren beantragt werden.

Home Office
Zehn Tabus im Home Office
Wenn aus dem heimischen Büro Tele- oder Videokonferenzen geführt werden, wird der Arbeitsplatz zum öffentlichen Raum. Dementsprechend ist auch am heimischen Schreibtisch alles tabu, was unprofessionell wirken könnte.
1. Kinderlärm...
stört nicht nur die Gesprächsteilnehmer, sondern signalisiert ihnen auch, dass der Heimarbeiter ihnen nicht seine volle Aufmerksamkeit widmet. Bei fest terminierten Telekonferenzen sollten die Kinder außer Hörweite sein.
2. Hundegebell oder Geräusche von anderen Haustieren..
schaden dem professionellen Image.
3. Essen während eines Meetings vermeiden!
Bei Telefonen mit Stummschaltung erscheint dieser Ratschlag überflüssig, aber was, wenn der Teilnehmer mitten in einem herzhaften Bissen direkt angesprochen wird?
4. Keine Hausarbeit...
während des Gesprächs erledigen – vielleicht stört die Waschmaschine im Hintergrund nicht mehr als der Fluglärm aus dem Handy des Kunden, aber der Image-Schaden ist unvergleichlich höher!
Fernseher, Radio oder sonstige Geräusche...
im Hintergrund lenken ab und wirken unprofessionell.
Ein leerer Akku...
ist immer ärgerlich für alle Beteiligten. Im Büro ist er obendrein peinlich.
Die private Ansage auf dem Anrufbeantworter...
„Hier ist die Familie …“ ruft immer Verwirrung hervor. Deshalb sollte das Bürotelefon auch nicht kurzfristig auf den Privatanschluss weitergeleitet werden.
Nicht im Schlafanzug ...
oder in der Badehose arbeiten. Ordentliche Kleidung fördert die Konzentration.

(Computerwoche)