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Maut-Debakel könnte Steuerzahler gut eine halbe Milliarde Euro kosten

22.07.2019
Auf den Bund könnten wegen des Maut-Debakels Schadenersatzforderungen der geplanten Betreiber von mehr als einer halben Milliarde Euro zukommen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut in ihrer geplanten Form gekippt hatte, hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) alle Verträge mit den Betreibern der Autoticket GmbH, Kapsch TrafficCom und CTS Eventim , gekündigt.

Die geplatzte Maut könnte den deutschen Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen.
Foto: Juergen Faelchle - shutterstock.com

Der Bund müsse den Gesellschaftern den "Bruttounternehmenswert" erstatten, wenn er etwa kündigt, weil "ordnungspolitische Gründe eintreten", zitiert das "Handelsblatt" (Montagausgabe) aus den Verträgen zwischen den Ministerium und den geplanten Betreibern. Dazu gehöre das Urteil des EuGH, das "dem Auftraggeber die Weiterführung des Vertrags in der bestehenden Form unzumutbar" mache.

Der Wert setze sich zusammen aus dem entgangenen Gewinn für den geplanten Betrieb des Systems von Oktober 2020 bis Oktober 2032. Dabei handelt es sich der Zeitung zufolge nach Informationen aus Branchenkreisen um gut eine halbe Milliarde Euro. Die Summe müsste allerdings gemäß den zugrunde gelegten Grundsätzen zur Unternehmensbewertung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland über den Zeitraum abgezinst werden. Hinzu kämen die bislang aufgelaufenen Kosten von gut 50 Millionen Euro, die dem Unternehmen für Personal, Unterauftragnehmer und vor allem für die nötige Software für das elektronische Vignettensystem entstanden seien.

Die Zuschläge für den eigentlich vorgesehenen Betrieb hatte das Ministerium schon im vergangenen Jahr dem Ticketverkäufer CTS Eventim sowie dem Mautsystem-Anbieter Kapsch erteilt. Der Auftrag zur Kontrolle der Maut ging an Kapsch.

Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU, das die Bayern gegen den Widerstand der SPD und Bedenken in der CDU durchgesetzt hatten. Der EuGH kippte sie im Juni unter anderem, weil sie aus Sicht der Richter Ausländer diskriminiert hätte. Inländer wären nach den Plänen bei der Kfz-Steuer so entlastet worden, dass sie insgesamt nicht mehr gezahlt hätten./mne/stw/jha/