E-Commerce

Mehr Praxisnähe beim Online-Handel gefordert

11.12.2007 von Alexander Galdy
Der ITK-Branchenverband Bitkom fordert mehr Praxisnähe beim Umgang mit dem Widerrufsrecht im Online-Handel. Der Verband hält den neuen Entwurf des Bundesjustizministeriums für ungeeignet.

Insbesondere an der Formulierung der Verbraucherrechte scheiden sich die Geister. Bei Bestellungen im Internet haben Verbraucher seit dem Jahr 2000 ein Widerrufsrecht beim Internet-Kauf. Nach Lieferung können sie mindestens zwei Wochen lang die Ware zurückgeben. Darüber müssen Internet-Shops informieren. Um dem einzelnen Händler nicht die Formulierung zu überlassen, ist ein Mustertext gefordert. "Wir brauchen dafür einen eindeutigen und verständlichen Text", fordert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Erst dann gibt es echte Rechtssicherheit für Verkäufer und Kunden."

Das Bundesjustizministerium hat jetzt einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. BITKOM hält aber auch die neue Version für ungeeignet. Vier DIN-A4-Seiten lese in der Praxis niemand, kritisiert Rohleder. Bei Bestellungen per Handy sei die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar. Der BITKOM appelliert daher an das Ministerium, eine kompaktere Widerrufsbelehrung zu formulieren. Darüber hinaus wünscht der Verband, dass das Musterschreiben Gesetzesrang haben solle. Der bisherige Mustertext hat lediglich den Rang einer Verordnung und ist damit vor Gericht leicht angreifbar.

Ergänzend gab Bitkom einige grundlegende Verbrauchertipps zum Online-Shopping:

1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Lassen Sie sich von knalligen Webseiten nicht beeindrucken. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers oder Inhabers, günstige Service-Telefonnummern, dazu verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Auch sollten Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten klar genannt werden. Viele Shops werden von unabhängigen Experten geprüft und erhalten dafür ein Zertifikat oder Siegel. Mit die wirksamste Kontrolle üben aber die Kunden selbst aus. Auf zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können sie Verkäufer beurteilen. Wer gute Bewertungen hat, rückt als Händler in die engere Wahl.

2. Sicher bezahlen

Vertrauliche Bankdaten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an den Buchstaben „https“ in der Adresse der Web-Seite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Man kann per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen. Es gibt auch renommierte Bezahl-Services zur Kaufabwicklung, bei denen die Kontodaten nur einmal hinterlegt werden. Vorkasse per Überweisung ist zwar weit verbreitet, aber riskanter.

3. Von Zusatzleistungen profitieren

Ein Plus sind zusätzliche Sicherheiten, etwa ein Treuhandservice bei Online-Auktionen. Manche Läden offerieren eine Geld-zurück-Garantie: Ein Dienstleister überweist das Geld zurück, falls der Händler nicht liefert.

4. Die wichtigsten Vorgänge dokumentieren

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Einkauf dokumentieren: Dazu am besten die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB) speichern. E-Mails, in denen der Händler die Order bestätigt, sollten Kunden ebenfalls aufbewahren.

5. Im Fall der Fälle: Widerrufsrecht nutzen

Die Ware ist gerade geliefert, doch sie erfüllt nicht die Erwartungen? Binnen zwei Wochen darf sie an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Dann muss der Kaufpreis erstattet werden - und auch die Rücksende-Kosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.