SEPA und Online Banking

So funktioniert der SEPA-Zahlungsverkehr am Mac

10.12.2013 von Rainer Wolff
Wir erklären die Besonderheiten von SEPA und zeigen, ob die Onlinebanking-Programme am Mac schon Fit für SEPA sind.

Am 01.02.2014 beginnt mit der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr ein Stück neue europäische Geschichte. SEPA steht für Single Euro Payments Area und bedeutet, dass 33 europäische Staaten den Massenzahlungsverkehr nach den Regularien für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abwickeln müssen. Damit wird für weit über 500 Millionen Bürger und rund 20 Millionen Unternehmen und Institutionen der Zahlungsverkehr in den teilnehmenden Staaten einfacher und schneller.

SEPA im Detail

Der einheitliche europäische Zahlungsverkehr bringt jedoch auch einige erhebliche Änderungen mit sich, an die man sich erst einmal gewöhnen muss. Dazu gehört unter anderem, dass Kontonummer und Bankleitzahl als Kontoidentifikation auf Rechnungen oder Briefbögen ausgedient haben. Diese Aufgabe übernehmen stattdessen zukünftig IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code). Die IBAN ist eine standardisierte und internationale Bankkontonummer, die für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet wird. In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang und besteht aus dem Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der 8-stelligen Bankleitzahl und der angehängten 10-stelligen Kontonummer, die vorne mit Nullen aufgefüllt wird. Der BIC wiederum ist die international standardisierte Bankleitzahl eines Kreditinstituts, der immer entweder aus 8 oder 11 Stellen besteht.

Der Umgang mit IBAN und BIC ist jedoch nicht ganz so einfach: Bis zum 01.02.2014 muss man IBAN und BIC bei SEPA-Zahlungen im inländischen Zahlungsverkehr gemeinsam angeben, danach nur noch die IBAN. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hingegen muss der BIC noch bis zum 01.02.2016 angegeben werden.

Lastschrift

Wer Lastschriften einzieht, muss sich jedoch an noch mehr Neuerungen gewöhnen. Hierzu gehört unter anderem die Angabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer in der Lastschrift, die ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschrifteinreichers ist. Die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Lastschrifteinreicher kostenfrei auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundsbank.de.

Darüber hinaus hat die bisher vom inhaltlichen Text her vertraute Einzugsermächtigung ausgedient, die sich der Lastschrifteinreicher vom Zahlungspflichtigen als vertragliche Genehmigung zum Einzug von Geldbeträgen per Lastschrift einholt. Nachfolger ist das so genannte SEPA-Mandat, das grundsätzlich die gleiche Funktion übernimmt, aber vom Text her wesentlich umfangreicher ist und durch eine eindeutige Mandatsreferenz gekennzeichnet wird.

Zweck von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz ist es, diese beiden Daten über die gesamte Zahlungsabwicklung bis hin zum Zahlungspflichtigen weiterzuleiten. Im Sinne des europäischen Verbraucherschutzes kann der Zahlungspflichtige somit seine erteilten SEPA-Mandate eindeutig identifizieren und gegebenenfalls auch zielgerichtet bei seiner Hausbank vor Kontobelastung sperren lassen.

Übrigens erhält man dieser Tage Post von allen Unternehmen, denen man mal vor langer Zeit eine Einzugsermächtigung erteilt hat (beispielsweise Versorger, Vereine, etc.). Mit der so genannten Umstellungsnachricht informieren alle Lastschrifteinreicher ihre Zahlungspflichtigen über die Umstellung des Lastschrifteinzugs auf das SEPA-Verfahren und teilen gleichzeitig die Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mit.

Was man beachten muss

Was muss man als privater Verbraucher im Rahmen der SEPA-Umstellung beachten? Eigentlich gar nicht soviel. Zum einen sollte man bei Erhalt einer Umstellungsnachricht die vom Lastschrifteinreicher ermittelten IBAN und BIC mit dem Kontoauszug seiner Hausbank auf Identität vergleichen. Stimmt eine dieser Angaben eventuell nicht, empfiehlt sich eine unverzügliche Benachrichtigung des Lastschrifteinreichers, damit weiterhin die Lastschrifteinzüge zur Rechnungsbegleichung einwandfrei erfolgen. Zum anderen sollte man sich daran gewöhnen, die auf Rechnungen zusätzlich zur Kontonummer und Bankleitzahl genannten IBAN und BIC tatsächlich zur Bezahlung mittels SEPA-Überweisung einzusetzen.

Online-Banking fit machen

Last but not least muss man für das Online Banking zwingend ein SEPA-fähiges Update seiner Online-Banking-Software installieren, sofern man dies nicht bereits anderweitig erledigt hat. Nur so ist sichergestellt, dass man reibungslos seine Rechnungen per SEPA-Überweisung bezahlen oder Lastschriften per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen kann. Nach unseren Beobachtungen haben alle namhaften Online-Banking-Hersteller zwischenzeitlich ihre Hausaufgaben gemacht und SEPA-fähige Programmversionen bereitgestellt, auch wenn der Leistungsumfang teilweise erheblich differiert.

So hat sich Star Money für Mac bisher ausschließlich auf das Übertragen von SEPA-Überweisungen fokussiert. Weitergehende Funktionen wie SEPA-Sammelüberweisungen, terminierte SEPA-Zahlungen oder SEPA-Lastschrifteinzüge wurden bisher nicht realisiert. Auch bei OutBank 2 fehlt derzeit die Unterstützung von SEPA-Lastschriften, die jedoch bereits in Arbeit ist.

Ganz anders agiert hier Moneyplex Business, das eine nahezu sollständige Unterstützung der im deutschen Kreditgewerbe standardisierten HBCI-Schnittstelle anbietet und auch Profifunktionen wie Lastschrifteinzüge oder Depot- und Wertpapierverwaltung beinhaltet.

Auch Bank X Professional und Mac Giro 7 stehen im Funktionsumfang kaum nach. Die Hersteller beider Programme haben sich bereits sehr früh mit der Integration der SEPA-Funktionalitäten auseinandergesetzt und in den vergangenen Wochen mit kleineren Updates einige Funktionalitäten noch nachgeliefert.

Weitere Informationen

Wer weitergehenden Informationsbedarf zu SEPA hat, findet detaillierte Informationen auf der Webseite der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de/sepa, auf den Informationsseiten des Deutschen SEPA-Rats unter www.sepadeutschland.de oder bei vielen Geschäftsbanken (zum Beispiel bei der Commerzbank unter www.commerzbank.de/sepa ). (Macwelt)