Motivation durch Dienstwagen

Warum die Deutschen den Dienstwagen so lieben

28.05.2013 von Rebecca Eisert
Die Deutschen sind ein Volk von Dienstwagenfahrern. Nirgends ist der Wunsch nach einem eigenen Dienstwagen größer, und nirgends fallen sie so groß aus wie hierzulande. Warum will der deutsche Arbeitnehmer Streicheleinheiten auf Rädern?
Unter Dienstwagenfahrern begehrt: Der BMW 3er.
Foto: Rene Schmöl

Dass die Bürger eines Landes, deren geistige Väter nicht nur Goethe und Schiller sondern auch Carl und Bertha Benz heißen, ein Faible für Autos haben, ist schon sprichwörtlich. "Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind", sagt der Volksmund. Wie sehr die Deutschen an ihrem fahrbaren Untersatz hängen, und was sie alles darauf projizieren, zeigt sich daran, wie Arbeitgeber den Dienstwagen als Motivationsinstrument einsetzen. Dabei darf es gerne etwas mehr sein. Michael Velte, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF): "Grundsätzlich kann man sagen, dass die deutschen Dienstwagen um eine Klasse besser sind als in den meisten anderen Ländern - wer zum Beispiel hier eine Mercedes-E-Klasse fährt, hätte im Ausland vielleicht eine C-Klasse."

Dienstwagen machen hierzulande auf der Wunschliste der betrieblichen Extras immer noch das Rennen. Noch begehrter ist nur die betriebliche Altersvorsorge. Als Emnid vor gut zwei Jahren einige tausend Deutsche fragte, ob sie sich einen Dienstwagen wünschen, antworteten mehr als die Hälfte der Befragten mit "Ja". Bei den unter 30-Jährigen waren es sogar 70 Prozent.

Sparsame Fahrer belohnen
Ein Ansatz zur langfristigen Kostensenkung ist laut Studie, die Nutzer zu einer sparsameren Fahrweise zu motivieren. VMF-Vorstandschef Michael Velte: "Als wahrscheinlichste Lösung sehen die Experten sowohl die Einführung von Belohnungssystemen für besonders sparsame Fahrer, als auch regelmäßige Hinweise an Fahrer mit überdurchschnittlichen Verbrauch."
Weniger Auto für mehr Lebensversicherung
Ein weiterer Ansatz zum Sparen ist laut Studie, den Mitarbeitern die Wahl zu lassen, wie sie ihr persönliches Mobilitätsbudget einsetzen wollen. Wer beispielsweise einen kleineren Dienstwagen nehme, könne das restliche Budget zum Beispiel in seine Lebensversicherung einzahlen.
Was tun mit Automuffeln?
Bei jungen Städtern stehen Autos als Statussymbol nicht mehr so hoch im Kurs als bei ihrer Elterngeneration. Für diese Mitarbeiter können Arbeitgeber alternativ BahnCards oder den Zugriff auf einen flexiblen Fahrzeug-Pool anbieten. Das stellt für diese Zielgruppe mitunter einen größeren Reiz dar als ein persönlich zugeordneter Dienstwagen.
Über die Studie
Der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMG) hat 2012 beim renommierte CAR Center Automotive Research eine Studie zu den Trends im Fuhrparkmanagement in Auftrag gegeben. Ein wichtiges Thema dabei: Wie können Unternehmen die Fuhrparkkosten senken und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern? Die aussichtsreichsten Ansätze.

Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, gilt nach der Umfrage als einer der größten Motivationshebel bei den Angestellten überhaupt. Das hat vor allem zwei Gründe: Das Auto ist in Deutschland immer noch Statussymbol. Smartphones haben sich zwar ebenfalls in die Liga der begehrtesten Besitztümer hochgearbeitet, doch das Auto und vor allem die Modelle der deutschen Premiumhersteller BMW, Audi und Mercedes haben hierzulande immer noch große Strahlkraft - gegenüber Geschäftspartnern, Familie und Nachbarn.

Detlev Mohr, Leiter der europäischen Automobilberatung bei McKinsey über die Ergebnisse einer Studie zur gesellschaftlichen Bedeutung des Autos: "Knapp 80 Prozent aller Befragten sind überzeugt, dass ihnen das Auto im Vergleich zu anderen Luxusgütern auch in Zukunft die größte Wertschätzung einbringt." Dienstwagen sind in den meisten Unternehmen das Privileg von Vorstand, Geschäftsführung und der ersten Managementebene darunter. Wer ein hübsches Modell vor der heimischen Garage stehen hat, der hofft auf die Interpretation seiner Mitmenschen: "Der fährt einen dicken Schlitten, der hat auch was zu sagen."

Auto all inclusive

Neben dem Prestigefaktor, gibt es aber auch einen ganz handfesten Grund für die große Sehnsucht der Deutschen nach einem Firmenwagen. Dank verschiedener Bezuschussungsmodelle der Arbeitgeber können sich die Angestellten meist ein besseres Auto leisten als sie es alleine könnten. Außerdem profitieren sie von einem regelmäßigen Austausch des alten in ein neues Modell. Ganz zu schweigen von praktischen Zusatzleistungen wie Reifenwechsel, Haupt- und Abgasuntersuchung, die bei vielen Fullservice-Leasing-Angeboten in den großen Firmenfuhrparks vom Arbeitgeber für die komplette Flotte eingekauft werden.

Wie der Mitarbeiter zum Wunschauto kommt

Das verbreitetste Modell, mit dem Chefs ihre Mitarbeiter locken, ist die Auswahl des Fahrzeugs und seiner Ausstattung binnen einer vorgegebenen Klasse. Innerhalb des Rahmens kann der Mitarbeiter seine Wünsche frei äußern. Für Leasing-Gesellschaften bedeutet das einen immensen Aufwand. Bis zu 40 Einzelangebote pro Mitarbeiter sind nötig, bis sich ein Kandidat für ein Modell und das passende Ausstattungspaket entscheidet, das belegen Zahlen von Lease Plan.

Wer mehr möchte als ihm laut Car Policy zusteht, kann in vielen Firmen über ein Zuzahlungsmodell zu einem besseren Wagen kommen. Der Mitarbeiter kann ein höherwertiges Fahrzeug bestellen - bezahlt das Upgrade aber selbst. Der dritte Weg führt über den Gehaltsverzicht oder die Gehaltsumwandlung. Ein Teil des Lohnes wird mit den Leasingkosten für einen Firmenwagen verrechnet. Das Modell rechnet sich für beide Seiten. Da das Bruttogehalt sinkt, sinkt auch das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast für den Arbeitnehmer.

Dafür muss er allerdings monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises des Neuwagens als Dienstwagensteuer abführen. In den meisten Fällen kosten die Anschaffung und der Unterhalt des Privatfahrzeugs mehr als der Gehaltsverzicht und Steuer, so dass der Mitarbeiter vom Angebot des Arbeitgebers profitiert. Der wiederrum spart Lohnnebenkosten und kann die Anschaffung den Unterhalt des Wagens steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.

Dienstwagen als Politikum

In großen Unternehmen ist das Thema Dienstwagen längst Teil der Firmenpolitik. Wer einen bekommt, in welcher Klasse und für wie lange, und ob er ihn auch privat nutzen darf, ist in der hauseigenen Car-Policy geregelt. Ja, das Thema Dienstwagen ist in Deutschland ein Politikum. Wie empfindlich deutsche Mitarbeiter reagieren, wenn man ihnen den Dienstwagen streitig machen möchte, zeigte sich 2009 in der Finanzkrise.

Während ausländische Unternehmen in Deutschland schnell begannen, merklich am Fuhrpark zu sparen, blieb man bei den deutschen Konzernen zurückhaltend, beobachtete die Unternehmensberatung Hay Group, die regelmäßigen den Firmenwagen-Report erstellt. Ist der deutsche Dienstwagen unantastbar?

Abgasarme Modelle gefragt

Nein, soweit wird wohl kein Unternehmen gehen. Dienstwagen sind zwar ein wichtiges Motivationsinstrument für die autobegeisterten deutschen Mitarbeiter, doch sie sollen das Unternehmen nicht mehr kosten als unbedingt notwendig und vor allem nicht unangenehm beim Kunden auffallen. Ginge es nach den Mitarbeitern, stünden die Firmenparkplätze voll mit SUV und Sportboliden. Solche Dienstwagen sind bei den Konzernen fast durch die Bank verboten. Der Trend geht außerdem weg von der PS-starken Spritschleuder, hin zu abgasarmen Modellen mit Hybrid-Antrieb. Einige Unternehmen belohnen Mitarbeiter, die auf PS verzichten und stattdessen einen umweltschonenden Wagen ordern.

Siemens zählt mit seinem Bonus-Malus-System zu den Vorreitern. Der Weltkonzern hat als eines der ersten Dax-Unternehmen seine Regeln für Firmenwagen an den Klimaschutzzielen der Europäischen Union ausgerichtet. Wer sich ein umweltfreundliches Modell aussucht, bekommt einen Bonus, wer sich dagegen für eine Abgasschleuder entscheidet, muss selbst draufzahlen. Mitarbeiter, die Anspruch auf eine Dienstwagen hätten, aber ganz auf ihn verzichten und stattdessen mehr öffentliche Verkehrsmittel nutzen, erhalten eine Mobilitätszulage von 650 Euro brutto im Monat.

Andere Unternehmen nutzen das Thema Dienstwagen gezielt, um den Umsatz anzukurbeln. Beim Schraubenhersteller Würth erhält der Verkäufer, der mehr Umsatz erarbeitet, als Dankeschön - und selbstverständlich als Anreiz für die anderen sich ebenfalls anzustrengen - einen entsprechend teureren Firmenwagen. Wer die Leistung nicht mehr erbringt, muss den Wagen allerdings auch wieder abgeben. Auch damit müssen die autoverliebten deutschen Arbeitnehmer rechnen.

Urteile für Dienstwagen

Recht auf günstige Fahrten
Die Rechtssprechung beschäftigt sich ausgiebig mit dem Thema Dienstwagen. Es folgen einige wichtige und kuriose Urteile

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2008 entschieden, dass bei gelegentlicher Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte taggenau abzurechnen ist und nicht pauschal für den ganzen Monat (Urteil des BFH vom 04.04.08, Az.: VI R 85/04). Die Finanzbehörden hatten mit einem Nichtanwendungserlass reagiert - nach dem das Urteil nicht anzuwenden ist (BMF-Schreiben vom 12.03.09). Der Hintergrund: Ein Steuerpflichtiger konnte seinen Firmen-PKW auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Dafür musste er die 1 %-Regelung in Kauf nehmen sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch einmal die 0,03 % pro Entfernungskilometer versteuern. Dagegen wehrte sich der Steuerpflichtige, weil er (aufgrund der erheblichen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) den Weg nur einmal pro Woche fuhr. Der BFH gab ihm recht. Der gesetzlichen 0,03 %-Regelung lag die typisierende Annahme zugrunde, dass der Steuerpflichtige den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 15-mal pro Monat zurücklegte. Wich die tatsächliche Nutzung aber (wie vorliegend) so erheblich von dieser typisierenden Nutzung ab, führte die Besteuerung zu einem unzutreffenden Ergebnis. Der BFH verlangte deshalb nur die Besteuerung der tatsächlichen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,002 % des Listenneupreises pro Entfernungskilometer. Gegen diese deutlich günstigere Rechtsprechung wehrte sich das Finanzamt mit einem Nichtanwendungserlass. Steuerpflichtige, die davon profitieren wollten, mussten also erneut vor Gericht ziehen

Sämtliche Verfahren sind dabei für die Steuerpflichtigen erfolgreich verlaufen. So entschieden beispielsweise das FG Baden- Württemberg (Urteil vom 21.7.10, Az.: 1 K 2195/10) und das FG Düsseldorf (Urteil vom 12.7.10, Az.: 11 K 2479/09 E) zugunsten der Steuerpflichtigen. Die Finanzbehörden aber schalteten weiter auf stur und haben abermals den BFH bemüht, der nun erneut entscheiden muß: Das Verfahren ist unter Az.: VI R 67/10 bei Gericht anhängig.

Verschiedene Autos - verschiedene Methoden
Führt ein Steuerpflichtiger bei mehreren auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeugen nur für einzelne der Fahrzeuge (ordnungsgemäß) ein Fahrtenbuch, so kann er für diese die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen und für die anderen die so genannte Ein-Prozent-Regelung wählen. Eine einheitliche Ermittlungsmethode ist nicht zwingend (Urteil des BFH vom 03.08.2000 - III R 2/00).

Mündliche Absprache zur Privatnutzung
Eine arbeitsrechtlich wirksame Vereinbarung zur Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung und gegen Verzicht auf Barlohn ist laut Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 2.3.2010, B 12 R 5/09 R) auch dann beitragsrechtlich zu beachten, wenn "nur" eine mündliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getroffen wurde.

Dienstwagen als geldwerter Vorteil pfändbar
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist auch der geldwerte Vorteil des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuges mit dem in Geld ausgezahlten Einkommen zu berücksichtigen. Nach dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (15.10.2008 - 6 Sa 1025/07) Bist ein im Arbeitsvertrag zugesagtes Fahrzeug tzr privaten Nutzung kein unpfändbarer Bezug im Sinne von § 850 a der Zivilprozessordnung (ZPO). Allerdings müssen dabei auch die Pfändungsfreigrenzen wie etwa die Unterhaltspflicht eines Betroffenen gegenüber seiner Ehefrau und drei Kindern eingehalten werden. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsentgelt darf bei der Verrechnung daher nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen (Bundesarbeitsgericht; Urteil vom 24.3.2009, Az. : 9 AZR 733/07).

Vermutete Privatnutzung
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird vermutet, dass er seinen Firmenwagen auch privat nutzt. Dies gilt nach Einschätzung des Finanzgerichts Köln (12 K 4477/98) selbst dann, wenn sich der Geschäftsführer gegenüber der GmbH verpflichtet hat, den Wagen nur für Dienstfahrten zu verwenden und er behauptet, privat ausschließlich das Fahrzeug seiner Freundin zu benutzen.

Privat gezahlte Tankrechnung
Wenn Arbeitnehmer für die überlassenen Firmenwagen die Treibstoffkosten selbst getragen haben oder zu den Anschaffungskosten der Firmenwagen erhebliche Zuzahlungen geleistet haben, können sie diese - so der Bundesfinanzgerichtshof - entstandene Aufwendungen stets als Werbungskosten geltend machen ( VI R 57/06). Dies gilt immer, wenn der Vorteil auf Grundlage des Einzelnachweises nach der so genannten Fahrtenbuchmethode bewertet und einkommensteuerlich angesetzt wird. Wird der Vorteil allerdings nach der sog. 1%-Regelung pauschal ermittelt, sind zwar pauschale Nutzungsentgelte und damit vergleichbare Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Vom Arbeitnehmer selbst getragene einzelne Aufwendungen wie etwa Treibstoffkosten bleiben dann aber unberücksichtigt (VI R 59/06). Denn der Zweck der typisierenden 1%-Regelung wäre verfehlt, wenn bei dieser pauschalen Vorteilsbewertung individuelle Aufwendungen Berücksichtigung fänden.

Luxuskarosse als Dienstwagen
Welche Betriebsausgaben notwendig und zweckmäßig sind, unterliegt nach einem älteren Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil des Niedersächsischen FG - 6 K 547/95) grundsätzlich der Entscheidung des Unternehmens. Die Finanzbehörde ist danach nicht berechtigt, für die Anschaffungskosten eines Firmenwagens eine Obergrenze anzusetzen. Ein Unternehmer kann nach Ansicht der Richter zum Beispiel auch einen Luxuswagen (hier Mercedes Roadster 500 SL) für über 75.000 Euro von der Steuer absetzen.

Das Finanzamt wollte lediglich 45.000 Euro berücksichtigen.Das Finanzgericht Saarland hat hingegen in einem Urteil vom 17.12.2008 - 1 K 2011/04 - entschieden, dass bei einem Arzt die Anschaffungskosten eines PKW jenseits von 50.000 Euro als unangemessen anzusehen sind. So sollen nach Ansicht der Richter auch bei Vorliegen von hohen Umsätzen und Gewinnen, Aufwendungen unangemessen sein, wenn sie für den Geschäftserfolg von geringer Bedeutung sind. Und die Wahl eines Autos für Hausbesuche bei Patienten beeinflusst nicht den Umsatz und den Gewinn. Die Leistungen des Arztes werden von den Patienten nämlich nicht deshalb in Anspruch genommen, weil er ein schickes Auto fährt. Auch die Höhe seiner Vergütung ist von der Wahl des Autos völlig unabhängig

(Quelle: Wirtschaftswoche)