eID und De-Mail erlaubt

3500 Regeln für Unterschriften gefunden

02.10.2012 von Johannes Klostermeier
Die Regierung hat das E-Government-Gesetz verabschiedet. Bürger können sich künftig in Behörden-Portalen mit dem E-Personalausweis anmelden und mit der De-Mail kommunizieren.
Bald im Bundestag: Das E-Government-Gesetz regelt die Schriftformerfordernis neu.
Foto: MEV Verlag

Der IT-Verband Bitkom hat den erfolgreichen ersten Schritt des E-Government-Entwurfs hin zum Gesetz begrüßt. Das Bundeskabinett hat die Gesetzesvorlage des dafür zuständigen Bundesinnenministeriums wie erwartet verabschiedet. Dadurch können bis zu 3500 Schriftformerfordernisse ersetzt werden.

Neben der qualifizierten elektronischen Signatur, werden die eID-Funktion des neuen Personalausweises und De-Mail zugelassen. Die Bundesregierung plant, mit dem E-Government-Gesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 350 bis 400 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, dazu kommen Einsparungen auf Seiten der Behörden und Kommunen.

Die Verbesserungen im Überblick

Mit dem Gesetz soll der Rahmen für elektronische Behördendienste neu geregelt werden. Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP hatten es im Koalitionsvertrag 2009 so vereinbart. Das E-Government-Gesetz schafft nun Alternativen zum obligatorischen Gang zur Behörde. Bürger können sich zukünftig in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem im neuen rechtssicheren De-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.

Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden ebenso geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert und das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.

„Mit dem E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale Gesellschaft. Vom geplanten Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden", sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf.

Bitkom-Präsident Kempf und Bundeskanzlerin Merkel kämpfen für die digitale Bürokratie.

Bisher, darauf verweist Bitkom sieht es in Deutschland im EU-Vergleich hier eher mau aus: Laut einer Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder. 2011 habe sich demnach jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.

Dabei, so Bitkom, würden beispielsweise Banküberweisungen mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hingegen hat sich jahrzehntelang kaum verändert. Auch im Jahr 2012 müssen Antragsteller oft noch persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben.

3500 Regeln sahen Formulare mit Unterschriftsfeld vor

Der Grund dafür und das bisherige Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse war die in vielen Gesetzen festgeschrieben unbedingt notwendige Schriftform. Bislang mussten eben die Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden.

Um das zu ändern, musste der Gesetzgeber erst einmal nachschauen, in welchen Gesetzen die inzwischen antiquierte Schriftformerfordernis stand. Zu diesem Zweck durchforstete man die Gesetzestexte: Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen.

Ein Erfolg für die Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe.
Foto: Bearingpoint

Die elektronische Verarbeitung war hier bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Die elektronische Unterschrift konnte sich aber - wie bekannt - bisher nicht durchsetzen.

Auch der der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte das Gesetz. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben, es müsse noch in der Wahlperiode bis 2013 verabschiedet werden. Dies würde zu einem deutlichen Abbau der Bürokratiekosten bei den Unternehmen führen.

DIHK: Unternehmen brauchen ähnliche Regelungen

Nach Ansicht des DIHK sollte der Gesetzentwurf allerdings nachgebessert werden. Für die Unternehmen solle dasselbe gelten wie für die Bürger, sagte der DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Betriebe benötigten einen rechtssicheren elektronischen Firmenstempel, um auf diesem Weg verbindliche Erklärungen abgeben zu können.

Und noch etwas kritisieren die Verbandsvertreter: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf bleibe es den Verwaltungen nach Angaben des DIHK selbst überlassen, wie sie den elektronischen Zugang ermöglichen. Da wirtschaftliches Handeln aber nicht an Länder- oder Gemeindegrenzen halt mache, sei hier ein einheitliches Vorgehen "dringend geboten".