Restrukturierung, Stellenabbau, Downsizing

8 Anzeichen für die Kündigung

19.05.2023 von Sharon Florentine
IT-Fachkräfte müssen stets darauf gefasst sein, mit tiefgreifenden, unternehmerischen Veränderungen konfrontiert zu werden. Wir sagen Ihnen, woran Sie erkennen, ob Sie sich auf einem sinkenden Schiff befinden.

Wie erkennt man, ob man sich auf einem sinkenden Schiff befindet? Andrew Ysasi von den Career-Coaching-Spezialisten Admovio empfiehlt, auf folgende Anzeichen zu achten:

8 Anzeichen für die Kündigung
Wer bietet mehr?
Wenn Sie Wind davon bekommen, dass Ihre Firma verkauft, integriert oder von einem Wettbewerber übernommen werden soll, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass Entlassungen anstehen. Das gilt insbesondere, wenn das Unternehmen, das ihre Firma kauft, eine ähnliche Struktur wie ihre bisherige aufweist oder es bereits bestehende Positionen im neuen Unternehmen gibt, die sich nach der Übernahme doppeln würden.
Ende im Gelände
Wenn Sie nach dem letzten Geschäftsjahr eher mediokere Leistungsbeurteilungen erhalten haben und sich diesbezüglich auch keinerlei Verbesserung Ihrer Situation abzeichnet, sollten die Alarmglocken schrillen, wie Andrew Ysasi betont: "Wenn Ihr Vorgesetzter Sie nach zusätzlichen Unterlagen über Projekte oder Initiativen fragt, die nicht besonders gut gelaufen sind oder zunehmend ihre Anwesenheits- und Arbeitszeiten dokumentiert, ist es wahrscheinlich, dass man bereits Vorkehrungen für den Fall Ihrer Entlassung trifft."
Weniger ist nicht immer mehr
Wenn Sie eine andere Tätigkeit mit geringerem Verdienst abgelehnt haben, Ihre Hauptverantwortlichkeiten sich aber dennoch geändert haben, Privilegien gestrichen und Urlaubsanträge abgelehnt werden, könnte es durchaus Zeit sein, den Lebenslauf zu updaten und sich nach einem neuen Job umzusehen. Ihr Unternehmen könnte sich nämlich tatsächlich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Glückwunsch zur Beförderung. Nicht.
Wenn Sie urplötzlich mit einem tollen, neuen Jobtitel ausgestattet sind und mehr Verantwortung übernehmen sollen, das Ganze aber ohne Gehaltsanpassung von statten geht, sollten Sie vorsichtig sein, so Ysasi: "Das Unternehmen immer mehr mit immer weniger Einsatz erreichen wollen, ist bekannt. Manche Firmen ergehen sich allerdings darin, ihre Mitarbeiter (und deren Produktivität) so richtig auszupressen - obwohl Sie längst wissen, dass das Schiff sinkt."
Wohin?
Wenn Ihr Vorgesetzter von Bewerbungsgesprächen erzählt oder in aller Öffentlichkeit davon spricht, einen neuen Job zu suchen, dann...naja, dann ist es höchste Zeit dem neonfarbenen Exit-Schild zu folgen.
Kommen und Gehen
Haben Sie festgestellt, dass die Fluktuation in Ihrem Unternehmen, der eines städtischen U-Bahnhofs zur Rush Hour sehr nahe kommt? Dann könnte das ein Anzeichen dafür sein, dass Ihre Firma versagt. Langsam, aber sicher.
Wer ist DER denn?
Ihr neuer Chef natürlich! Wenn die Struktur des Managements geprägt ist von stetem Bäumchen-wechsel-dich-Schindluder, könnte das ein Zeichen dafür sein, dass verschiedene Ansätze "durchprobiert" werden, um das Unternehmen irgendwie über Wasser zu halten. Klar, es besteht eine Chance, dass einer der Kandidaten auf dem heißen Stuhl die Zauberformel für Erfolg entdeckt, aber vielleicht sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen. Wenn es nach Andrew Ysasi geht, sollten Sie sich stattdessen lieber nach einem neuen Job in einem stabileren Unternehmen umsehen.
Sie ziehen um?
Wenn Sie bereits seit mehreren Monaten von Büro zu Büro "geschoben" werden und das auch noch öfter der Fall ist, als bei allen anderen, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn beim nächsten Auszug könnte kein neues Büro, sondern ein One-Way-Ticket in Richtung Arbeitsagentur warten.

Nach der Kündigung: Das ist zu tun

Wer den Absprung nicht rechtzeitig schafft, sollte ebenfalls einige Tipps beherzigen, um möglichst schnell einen neuen Job zu finden:

  1. Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen: Dazu gehört vor allem eine Kurzbeschreibung Ihres letzten Jobs. Der Lebenslauf muss aktualisiert und das berufliche Profil überarbeitet werden. Vergessen Sie auch nicht, ein neues Bewerbungsfoto anfertigen zu lassen, vor allem wenn das alte bereits mehrere Jahre alt ist. Aufwändig in der Beschaffung, aber wichtig: Komplettieren Sie Ihre Arbeitszeugnisse und besorgen sich Referenzen. Dazu sprechen Sie am besten wichtige Kontakte aus Ihrer aktuellen/letzten Anstellung an.

  2. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand: Gehen Sie aktiv mit der neuen (Kündigungs-)Situation um, das heißt: Verhandeln Sie den Aufhebungsvertrag aktiv, binden Sie externe Partner mit ein und aktivieren Sie Ihr Netzwerk.

  3. Identifizieren Sie Ihre Ziele und Wünsche: Legen Sie Ihre persönlichen Wünsche, aber auch Ihre Schmerzgrenze für den neuen Job fest, vor allem in punkto Gehalt, Mobilität, Arbeitsbelastung, Ausgestaltung des Jobs (Stichwort: Familie und Partner beziehungsweise Work-Life-Balance).

  4. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit: Melden Sie sich rechtzeitig "arbeitslos/Arbeit suchend". Recherchieren Sie Weiterbildungen (Stichwort "Bildungsgutschein") etwa bei www.kursnet.de) und verhandeln Sie aktiv mit den Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit. Akademiker können zudem mit dem "Team akademische Berufe" der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.

  5. Nehmen Sie den Jobmarkt ins Visier: Auf der Suche nach dem neuen Job, tragen Sie sich in Jobbörsen ein und beachten Sie auch den so genannten verdeckten Stellenmarkt (Stellen, die zwar vakant, aber offiziell nicht ausgeschrieben sind). Nutzen Sie Ihr privates Netzwerk, bewerben Sie sich initiativ und trauen Sie sich, auch ungewöhnliche Wege einzuschlagen.

  6. Machen Sie sich einen Plan: Erstellen Sie sich einen konkreten persönlichen "to-do"-Plan - am besten, wenn Sie noch in Ihrem alten Job sind. Das strukturiert die Zeit danach, gibt Ihnen die nächsten Schritte vor und kann dabei helfen, das psychische Loch nach dem Jobverlust schneller zu überwinden.

  7. Legen Sie einen Abgang mit Stil hin: Gestalten Sie Ihre "letzten Wochen" im alten Job bewusst und bemühen Sie sich um ein verträgliches Auseinandergehen. Dazu gehört, eine korrekte und gute Übergabe Ihrer Aufgaben zu organisieren, keine schlechte Luft am Arbeitsplatz zu verbreiten - auch wenn es schwerfällt. Denn eines ist sicher: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

  8. Denken Sie positiv: Wichtig für Ihre Motivation ist es, eine positive persönliche Perspektive zu entwickeln, damit es mit einem neuen Job klappt. Erstellen Sie eine Jobbilanz, überlegen Sie alternative Beschäftigungsfelder oder komplett neue Perspektiven wie etwa Freiberuflichkeit, einen Branchenwechsel oder Standortwechsel.

Alternativen zur Gehaltserhöhung
Alternativen zur Gehaltserhöhung
Sicher, über Gehaltserhöhungen freut sich jeder. Aber nicht immer ist eine Gehaltserhöhung sinnvoll:
Kalte Progression
Etwa, wenn die kalte Progression zuschlägt und der Arbeitnehmer wegen der erhöhten Abgabenlast nichts mehr vom Zuschlag hat. Doch es gibt jede Menge Möglichkeiten, dem Mitarbeiter Gutes zu tun.
Einmal volltanken
Lange waren Tankgutscheine in Mode - doch die Handhabung erwies sich als zu kompliziert. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Inzwischen darf der Arbeitgeber seinem Angestellten Sachzuwendungen in Höhe von 50 Euro zukommen lassen - jeden Monat.
Bloß nicht auszahlen!
Auszahlen darf das Unternehmen die 50 Euro nicht - sonst wären Steuern fällig.
Selbst kochen statt Essen gehen
Besonders praktisch: Essenschecks können auch im Supermarkt eingelöst werden.
Dienstwagen
Nach wie vor heißgeliebt: der Dienstwagen. Doch nicht jeder Mitarbeiter ist schon auf einer Gehaltsstufe, die einen Dienstwagen erlaubt - und nicht jeder will einen. Zudem müssen Unternehmen oft mit ihren Mitarbeitern komplizierte Verträge schließen. Wie wäre es stattdessen ...
Dienstrad
... mit einem Dienstrad? Gerade in großen Städten ist das Rad eine umweltfreundliche und schnelle Möglichkeit, zur Arbeit und zurück zu kommen. Vorteil: Die Nutzung des Dienstrads ist privat uneingeschränkt möglich, ohne dass komplizierte Verträge geschlossen werden müssen.
Kleine Geschenke
Ein Unternehmen kann über "anlassbezogene Zuwendungen" dem Mitarbeiter etwas schenken.
Leasingverträge für Smartphones
Wenn der Arbeitgeber keine Diensthandys zur Verfügung stellt, gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter über das Unternehmen ein Smartphone least. Das gilt natürlich für allerlei Elektrogeräte, etwa ...
Tablets
... iPads und andere Tablet-Computer. Für Wartung und Reparatur ist aber der Mitarbeiter selbst zuständig - und schenken darf die Firma dem Angestellten nach Ablauf des Leasingsvertrags das Gerät auch nicht.
Die Rechnung, bitte!
Alternativ kann der Arbeitgeber sich auch an der Telefonrechnung des Mitarbeiters beteiligen.
Prepaid-Kreditkarten
Einfach mit 50 Euro jeden Monat aufladen - und der Mitarbeiter kann sie ausgeben, wofür er möchte.
Karte für den ÖPNV
Vorsicht: Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Monatskarte für den ÖPNV, kann er seinem Mitarbeiter die 50 Euro nicht mehr auf die Prepaid-Kreditkarte laden. Doch auch da gibt es Alternativen.
Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenke
Drei Mal im Jahr kann das Unternehmen so im Wert von 60 Euro ein Geschenk machen.
Fast wie Bargeld
Rabatte auf die eigenen Produkte für Mitarbeiter sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei.
Kantinenessen
Gern genommen sind auch Zuschüsse zum Essen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten.
Schlauer als vorher
Ein Arbeitnehmer kann auch in Weiterbildungen für seine Mitarbeiter investieren und für sie keine Steuern oder Abgaben zahlen, solange klar ist, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist.
Leere Kita
Ein Unternehmen kann außerdem anbieten, dem Mitarbeiter einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Kinder zu leisten. Er ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann das Budget einer Familie entlasten.
Gesundheit!
Auch für die Gesundheit des Mitarbeiters kann ein Unternehmen für 600 Euro im Jahr Ausgaben tätigen.
Und was ist im Alter?
Alle On-top-Leistungen werden nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Experten gehen nicht davon aus, dass der Rentenanspruch dadurch stark beeinflusst wird. Aber eine Rechnung aufstellen, schadet auf keinen Fall.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer US-Schwesterpublikation cio.com.