Geldwäschern auf der Spur

Anti-Terror-Gesetze als Herausforderung für Banken-IT

22.06.2005 von Ingo Butters
Als Reaktion auf die Attentate vom 11. September wurden Banken unter anderem dazu verpflichtet den ausländischen Zahlungsverkehr sowie ihren gesamten Kundenbestand nach verdächtigen Personen oder Organisationen zu durchforsten. Einer Untersuchung der Beratungsfirma Mummert zufolge arbeiten viele Institute dabei noch mit eher dürftigen, selbst entwickelten IT-Lösungen oder prüfen gleich ganz von Hand. Künftig wird das wohl nicht mehr ausreichen.

Zusammen rund 1.000 Einträge verzeichnen zwei von der Europäischen Union (EU) erstellte Listen, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Sie enthalten die Namen von Personen, Unternehmen oder Stiftungen, die verdächtigt werden, in Kontakt zu terroristischen Organisationen zu stehen. Entsprechende Verordnungen der EU schreiben Finanzdienstleistern vor, den kompletten Auslandszahlungsverkehr, einen Teil des Wertpapiergeschäfts sowie ihren gesamten Kundenbestand mit diesen Listen abzugleichen und Verdachtsfälle zu melden.

Mummert-Analyst Bernd Michael Lindner kommt in seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass noch zu viele Institute keine Lösungen implementiert haben, die den gesetzlichen Vorgaben ganz gerecht werden. So unterziehen nur 70 Prozent von ihnen den internationalen Zahlungsverkehr, etwa Überweisungen ins Ausland, einer maschinellen Prüfung. Viele dieser Banken behelfen sich dabei noch mit selbst entworfenen Lösungen, beispielsweise Excel-Tabellen, berichtet Lindner.

Aufwendige Prüfung per Hand

Ein Drittel der befragten Institute lässt Auslands-Transaktionen ganz oder teilweise per Hand von Mitarbeitern prüfen. In anderen Bereichen, beispielsweise im Eigenhandel mit Devisen und Derivaten oder bei Forfaitierungs- und Factoringgeschäften, setzt sogar nur knapp die Hälfte der Institute auf IT-Lösungen.

Die manuelle Prüfung ist nicht nur besonders aufwendig, weil die Mitarbeiter die langen Listen zum Teil per Hand durchgehen. Auch muss der Abgleich in Echtzeit, also unmittelbar nach Eingang des Transaktionsauftrags, vorgenommen werden. Mummert-Analyst Lindner schätzt, dass dies gegenüber einer entsprechenden IT-Lösung einen finanziellen Mehraufwand von rund 75 Prozent bedeutet. Außerdem können Irrtümer schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Nach Gesetzeslage gilt in diesem Bereich bereits Fahrlässigkeit als Straftat.

Standardisierung notwendig

Künftig, so die Einschätzung des Mummert-Analysten, wird das Thema noch wichtiger. Die dieses Jahr in Kraft tretende, dritte Auflage der EU-Geldwäscherichtlinie dürfte bei den Banken beispielsweise eine konzernweite Standardisierung der Prüfungen und ein verstärktes Risiko-Management nötig machen.

Lindner rät den Instituten deshalb, die vorgeschriebenen Prüfungen strategischer als bisher anzugehen. Sie sollten beispielsweise Standards erarbeiten, die dann im gesamten Institut bindend eingesetzt werden müssen. Auch sollten einheitliche fachliche Anforderungen und Prozesse für die Bearbeitung von Verdachtsfällen definiert werden. Aufgrund dieser Herausforderungen rechnet Lindner mit einem deutlich wachsenden Bedarf an entsprechenden IT-Lösungen für die Banken.

Für seine Marktuntersuchung hat Lindner im September und November 2004 23 deutsche Finanzinstitute befragt.