Bundesrichter weisen Klage ab

Auto-Verkäufer haftet nicht für unbezahltes Auto

07.06.2018
Autoverkäufer haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht grundsätzlich dafür, wenn Kunden dem Autohaus den vollen Kaufpreis schuldig bleiben.
In einem aktuellen Fall urteilte das Bundesarbeitsgericht zu Gunsten eines Autoverkäufers.
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Eine Autohausbesitzerin aus Baden-Württemberg scheiterte am Donnerstag vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt mit der Forderung auf Zahlung von 29.191 Euro durch einen bei ihr angestellten Verkäufer. Er hatte einem Kunden ein nur angezahltes Auto überlassen, der damit nach Italien fuhr, dort vorübergehend festgenommen wurde, danach untertauchte. Die Besitzerin des Autohauses hatte mit Hilfe einer Detektei und auch mit einer Klage vergeblich versucht, das Geld bei dem Kunden einzutreiben.

Die Bundesarbeitsrichter begründeten ihre Entscheidung mit Haftungsfristen, die im Arbeitsvertrag des Verkäufers geregelt waren. Als die Autohausbesitzerin Schadenersatzansprüche gegen ihren Angestellten richtete, war die im Arbeitsvertrag geregelte Drei-Monats-Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen bereits verstrichen.

Das Bundesarbeitsgericht prüfte nach eigenen Angaben nicht, ob der Verkäufer bei der Herausgabe des Fahrzeuges an den Kunden eine Pflichtverletzung beging. Die Vorinstanzen in Baden-Württemberg hatten die Forderungen der Autohausbesitzerin gegen den Verkäufer ebenfalls abgewiesen. (dpa/rs)