Nach Urteil zur Lkw-Maut

BAG sitzt auf 35.800 Erstattungsanträgen von Speditionen

22.06.2021
Nach einer gerichtlichen Schlappe für Deutschland bei der Erhebung der Lkw-Maut wollen viele Unternehmen eine Erstattung.
Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
Foto: Toll Collect

Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind seit einem Urteil im vergangenen Oktober inzwischen 35.800 Erstattungsanträge von Speditionen und Logistikunternehmen eingegangen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von FDP-Abgeordneten hervorgeht.

Die Höhe der Erstattungssumme könne allerdings noch nicht beziffert werden, hieß es. Das BAG habe allen Antragstellern angeboten, die Verfahren bis zum Abschluss einer Musterklage ruhen zu lassen.

Im vergangenen Oktober hatte Deutschland bei der Erhebung der Lkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Demnach dürfen Kosten für die Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der Höhe dieser Gebühr einfließen. Eine polnische Spedition hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung von Mautgebühren erhoben.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die fehlerhafte Berechnung der Lkw-Maut wird für den Staat noch einmal richtig teuer." Eine außergerichtliche Lösung sei gescheitert. Nach der gescheiterten Pkw-Maut drohe auch die Lkw-Maut für Minister Andreas Scheuer (CSU) zum Millionengrab zu werden.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten (Rechtssache C-321/19). Der Fall ging zurück nach Münster. (dpa/rs)