Cybercrime-Gesetze

Bayerns Justizminister fordert mehr Tempo bei KI-Strafrecht

10.11.2023
Im Kampf gegen Cybercrime, Hassrede und Kindesmissbrauch muss der Gesetzgeber auf den technischen Wandel reagieren. Bayerns Justizminister fordert vom Bund eine Anpassung der Gesetze an neue reale Gefahren.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert mehr Tempo bei der Anpassung des Strafrechts für Cybercrime im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI).
Foto: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Angesichts der schnellen Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) fordert Bayern mehr Tempo bei der Anpassung des Strafrechts für Cybercrime, Hassrede und Kindesmissbrauch. "Generative KI-Programme sind für jedermann verfügbar, immer leichter zu bedienen und von immer besserer Qualität. Leider sind auch Straftäter unter den Ersten, die neue technische Möglichkeiten für ihre Zwecke missbrauchen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass das Strafrecht auf der Höhe der technologischen Entwicklungen ist", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit Blick auf die am Freitag beginnende Konferenz der Justizminister in Berlin.

In dem Antrag fordert Bayern vom Bund die Einsetzung einer Expertengruppe, um für mehr Klarheit in offenen Rechtsfragen zu sorgen. "Mit Künstlicher Intelligenz (KI) können Kriminelle ihre Täuschungsmethoden perfektionieren. Es muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie KI zu kriminellen Zwecken entwickeln oder nutzen", betonte Eisenreich. Cybercrime könne Privatpersonen wie Unternehmen treffen und großen Schaden zufügen.

Strafrechtliche Fragen klären

Auch bei Hass und Hetze sieht Eisenreich einen Anpassungsbedarf: "Durch generative KI-Systeme könnte die Verbreitung noch weiter zunehmen. Wer ist strafrechtlich verantwortlich, wenn eine Künstliche Intelligenz Passagen mit strafbaren Inhalten wie zum Beispiel Beleidigungen oder Volksverhetzung generiert? Diese Fragen müssen geklärt werden."

Auch im Bereich der Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern fürchtet Eisenreich wegen der sich wandelnden technischen Möglichkeiten "eine neue Dimension bei der Verbreitung. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber die geltenden Strafrahmen dahingehend prüfen, ob sie dem Unrechtsgehalt dieser Straftaten gerecht werden."

"Das Tempo der Digitalisierung ist rasant. Mit dem technischen Fortschritt werden sich auch die damit verbundenen strafrechtlichen Fragen weiter verändern", sagte Eisenreich. Daher müsse der Bund jetzt eine Expertengruppe mit Vertretern aus Justiz und der IT-Sicherheitsforschung einsetzen, die der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2025 Ergebnisse präsentiere. (dpa/jm/rs)