Zertifizierung für Medizin-Seiten

Check des Internet-Auftritts

08.07.2011 von Hartmut  Wiehr
Die Stiftung Gesundheit begutachtet Web-Auftritte von Ärzten und Gesundheitsorganisationen und vergibt Zertifikate, teils sogar kostenlos.

Über eine eigene Website zu verfügen gehört heute mehr oder weniger zum Standard in der Welt der Wirtschaft. Das verlangt einerseits nicht nur der gute Ton, neben einer papierenen Visitenkarte auch eine elektronische zu besitzen, sondern es geht auch um Marketing/Bekanntwerden oder die Anbahnung von Geschäften. Nicht zu verachten sind auch die Möglichkeiten, den Patienten neue Informations- und Kontaktmöglichkeiten zu bieten. Wie man aus Umfragen weiß, würden es viele Patienten auch begrüßen, wenn sie einen Arzttermin direkt über das Internet buchen könnten.

Die Stiftung Gesundheit unterstützt Ärzte und medizinische Organisationen bei der Einrichtung und Zertifizierung von Web-Seiten. Für die Zertifizierung werden sogar Zuschüsse gezahlt.
Foto: Stiftung Gesundheit

Die Stiftung Gesundheit bezuschusst Zertifizierungsverfahren für Ärzte und medizinische Organisationen, mit denen sie ihren eigenen Auftritt im Web begutachten lassen können. Je nach verfügbaren Spendenmitteln werden neben der Eigenleistung bis zu 50 Prozent der Ausgaben übernommen. Gemeinnützige Einrichtungen werden sogar mit bis zu 100 Prozent unterstützt. Dazu erklärt Jessica Hinteregger-Männel, Vorsitzende der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e.V.: "Wir möchten, dass Patienten durch das Gütesiegel erkennen, wo sie im Internet verlässliche und verständliche Antworten auf ihre Fragen finden."

Die Stiftung Gesundheit vergibt bei erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsverfahren ein Gütesiegel mit dem Namen "Geprüfte Homepage". Zuvor untersuchen externe Gutachter, ob der Web-Auftritt bestimmten Kriterien wie Benutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit und Rechtskonformität entspricht. Stimmt einiges nicht mit diesen Vorgaben überein, erhalten die Antragsteller konkrete Handlungshinweise, wie sie ihre Seite optimieren können.

Die Stiftung verrät dann auch einiges darüber, wie man den Internet-Auftritt so gestaltet, dass man von Suchmaschinen wie Google oder Bing in den Weiten des Web gefunden wird. Gerade der letzte Punkt ist ein interessanter Service, da es eine nicht ganze einfache zu verstehende und umstrittene Geheimwissenschaft ist, die Aufmerksamkeit von solchen Search Engines auf sich zu ziehen.

Um eine objektive Güteprüfung zu gewährleisten, verwenden die Gutachter laut Stiftung Gesundheit ein "wissenschaftlich fundiertes System, das auf einem standardisierten Prüfkatalog mit über 100 Items basiert“. Dieses gutachterliche Verfahren erfordere mehr Aufwand als reine Selbstauskünfte, weshalb dafür "eine Kostenumlage auch für die Antragsteller" anfalle, erklärt Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit.

Die Höhe der Umlage für die Zertifizierung variiere je nach Art und Umfang des Internet-Auftritts, kann aber nun durch einen Zuschuss abgemildert werden. Müller: "Eine Arzt-Homepage mit nur einer Handvoll Rubriken ist natürlich schneller geprüft als ein umfangreiches Gesundheitsportal mit angeschlossenen Foren oder eingebundenen Filmen."

Mustergutachten hilft beim Einrichten der eigenen Website

Die Stiftung Gesundheit hat auf ihrer Webseite ein Mustergutachten veröffentlicht. Damit können sich Interessenten recht gut darüber informieren, was sie zu erwarten haben. Hier ein Auszug:

"Rechtliche Güte
Die Website entspricht laut unseren Gutachtern größtenteils den geltenden juristischen Anforderungen. Dazu gehören die Maßgaben von Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerbegesetz (HWG), Markenrecht, Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), Presserecht.

Die Webseite www.medquarter.de wurde erfolgreich zertifiziert.
Foto: medquarter

Allerdings weist Ihre Homepage Defizite im Bereich der Datenschutzerklärung auf (Verstoß gegen das Telemediengesetz), so dass Ihre Seite für den zertifizierungsfähigen Status noch nachgebessert werden müsste. Um dies zu vereinfachen, fügen wir anliegend für Sie das Muster für eine Datenschutzerklärung bei, wie sie von unserem Juristen für unsere eigene Website konzipiert wurde (Anlage 1), mit dessen Hilfe Sie Ihre Datenschutzerklärung einfach anpassen können.

Zudem entsprechen die Angaben in Ihrem Impressum nicht vollständig den Anforderungen des Telemediengesetzes – es fehlen die Angaben zu gesetzlichen Berufsbezeichnungen (etwa: Arzt/Ärztin) und der Staat, in dem diese verliehen wurden. Eine Checkliste über die für nach geltendem Recht erforderlichen Angaben im Impressum haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt (Anlage 2).“

Weitere Informationen: www.stiftung-gesundheit.de/zertifizierte-websites/zertifizierte-websites.htm