Stilvoll durch die Weihnachtszeit

Der Business-Knigge im Advent

13.12.2013
Unpersönliche Grußkarten, feuchtfröhliche Weihnachtsfeiern oder teure Geschenke - vor Weihnachten lauern viele Fettnäpfchen, in die Sie treten können.

Damit Sie stilsicher durch die Adventszeit kommen, beantworten Anke Quittschau und Christina Tabernig vom Beratungsteam korrekt! die wichtigsten Fragen zum Thema Weihnachten im Business.

1. Wie verhalte ich mich auf der betrieblichen Weihnachtsfeier?

Achtung Weihnachtsfeier: Die Anzahl der Cocktails wird genauso registriert wie der Flirt mit dem Kollegen.
Foto: Printemps - Fotolia.com

Das Restaurant für die Feier wurde gut ausgewählt, die Stimmung ist ausgelassen und mit den Kollegen haben Sie sich lange nicht mehr so gut unterhalten. Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse - auch wenn die Party noch so gut ist -, dass Sie unter ständiger Beobachtung Ihrer Kollegen und Vorgesetzten sind. Betriebsfeiern eignen sich bestens, um einfach mal zu checken, wie gut der eine oder andere Mitarbeiter die gesellschaftlichen Spielregeln beherrscht. Die Anzahl der Cocktails wird genauso registriert, wie der kurze Flirt mit der hübschen Kollegin aus der anderen Abteilung. Geben Sie den Klatschbasen also keine Chance und behalten Sie alles unter Kontrolle.

Sollte Ihr Chef Ihnen in Trinklaune das "Du" anbieten, überhören Sie es besser. Denken Sie immer daran, dass Ihnen spätestens am nächsten Arbeitstag wieder die ‚alten’ Kollegen und Vorgesetzten gegenüber sitzen.

Weihnachtsfeier-Survival
Karrierekiller oder Sprungbrett?
Wir geben ihnen sieben Tipps für die fröhliche, aber nicht peinliche Weihnachtsfeier im Kollegenkreis.
Vorsicht Anwesenheitspflicht!
Wer glaubt, das Einfachste wäre, beim der Firmenfeier erst gar nicht zu erscheinen, der irrt gewaltig. Die Anwesenheit bei der Weihnachtsfeier ist nicht Kür, sondern Pflicht.
Vorsicht Fettnäpfchen!
Das angebotene "Du" hat am folgenden Arbeitstag nur dann noch Bestand wenn der Vorgesetzte es verwendet. Der Chef entscheidet also zum einen, ob er seinem Mitarbeiter das "Du" anbietet und zum anderen, ob man über die Feier hinaus bei dieser persönlichen Anrede bleiben wird.
Vorsicht Alkohol!
Zurückhaltung gilt beim Alkohol: "Hüten Sie sich davor, bei Firmenfesten zu tief ins Glas zu schauen. Die Kollegen sollen Ihnen auch nach der Feier mit Anerkennung begegnen und Sie nicht mit peinlichen Zwischenfällen in Verbindung bringen", sagt Carolin Lüdemann. Auch überschwängliche Verbrüderungsaktionen sollten nicht zum Standard gehören.
Vorsicht Interna!
Eine weitere Hürde sind Gespräche, die sich um Internes drehen. Nicht jede Information ist für alle Ohren geeignet. Es gilt daher, sein Mitteilungsbedürfnis zu zügeln: Wer internes Wissen ausplaudert und sich in den Vordergrund spielt, mag zwar kurzfristig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, muss das später aber unter Umständen teuer bezahlen.
Vorsicht Geschenke!
Werden Geschenke überreicht, so gilt, dass man diese bei Nichtgefallen weder umtauscht noch im nächsten Jahr weiterreicht. Auch der Satz "Das wäre doch nicht nötig gewesen" sollte der Beschenkte aus seinem Vokabular streichen.
Achtung Chance!
Neben Fettnäpfchen bietet ein Betriebsfest aber auch Chancen, die eigene Position im Unternehmen zu stärken. Selten ist es so leicht wie hier, neue Kontakte zu knüpfen und wertvolle Bekanntschaften zu festigen. Ohne sich zunächst einen Termin im Vorzimmer holen zu müssen, ist ein Gespräch mit Vorgesetzten in lockerer Atmosphäre möglich.
Achtung Tabuthemen!
Doch auch hier sollte man sich zuvor überlegen, was man zu sagen hat. Es gelten die Regeln des Smalltalks, was zusammengefasst bedeutet: Keine schlechten Nachrichten verbreiten. Tabu sind auch konfliktträchtige Themen wie Politik oder Religion. Besser ist es, über positive Gemeinsamkeiten zu sprechen - zum Beispiel über neue Entwicklungen im Unternehmen oder erfolgreich abgeschlossene Projekte.

2. Sind Weihnachtsgrüße Pflicht?

Natürlich nicht. Zielsetzung der Weihnachtspost ist es, Kunden und Menschen im privaten Umfeld seine Wertschätzung auszudrücken. Wann Sie das tun, bleibt Ihnen überlassen. Bei Ihren Kunden fallen Sie sicherlich mehr auf, wenn Sie sich etwa zum Jahrestag des Beginns der Geschäftsbeziehung oder zu einem anderen markanten Termin melden.

Sollten Sie sich aus organisatorischen Gründen doch für die Jahresendgrüße entscheiden, achten Sie bitte auf eine individuelle Note. Die Weihnachtsgrüße sollten nicht wirken, als hätten Sie sich einer lästigen Pflicht entledigt. Unterschreiben Sie die Post immer handschriftlich. Individualisieren Sie Standardkarten z.B. durch ein speziell gestaltetes Einlegeblatt. Oder legen Sie Ihrem Gruß eine Kleinigkeit bei, die beim Öffnen des Umschlags Aufmerksamkeit erweckt (etwa einen Beutel ‚Glühfix’, Holzstreuteile, Strohsterne, usw.).

3. Welche Geschenke an Kunden sind maßvoll?

Bei der Auswahl des Weihnachtsgeschenks sollte die Beziehung zum Beschenkten, die Position und die persönlichen Interessen berücksichtigt werden. Die Präsente sollten nicht zu groß ausfallen, damit sie nicht als Verpflichtung empfunden werden.

Als Anhalt für einen angemessenen Rahmen schenken Sie im Wert von:

Verzichten Sie möglichst auf Präsente mit Werbeaufdruck, individuelle Geschenke wirken persönlicher. Als gute Gedankenstütze bietet sich das Führen einer Geschenke- und Interessensdatei an, damit Sie in den kommenden Jahren den Überblick behalten.

Geschenke müssen nicht persönlich überreicht werden.

Ihnen fehlt die richtige Geschenkidee für Ihre Kunden? Dann freuen sich gemeinnützige Organisationen über eine Spende von Ihnen. Setzen Sie die Spende imagewirksam für Ihr Unternehmen z.B. auf den Weihnachtskarten, aber auch in der internen Kommunikation an die Mitarbeiter ein.

4. Ab welchem Wert müssen Geschenke versteuert werden?

Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter dürfen aus steuerlichen Gründen nicht mehr als maximal 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Person und Jahr betragen. Ansonsten ist es nicht von den Betriebsausgaben abziehbar. Der Beschenkte muss in diesem Fall das Geschenk als geldwerten Vorteil versteuern.

5. Weihnachtsgruß per SMS oder E-Mail?

Im Geschäftsbereich sind Weihnachtsgrüße per SMS, E-Mail oder Fax absolut tabu. Für Ihren vertrauten Bekannten- und Freundeskreis gilt: Überlegen Sie, wer Fan von schnellen Medien ist. So modern und kostengünstig diese Techniken sind, denken Sie daran, dass sie den Eindruck von "auf die Schnelle" vermitteln. Dies ist besonders bei der älteren Generation der Fall. Wenn Sie sich unsicher sind, lieber zur klassischen Karte greifen. Sicher freut sich aber jemand sehr über einen kurzen Gruß per SMS, der gerade seinen Weihnachtsurlaub am anderen Ende der Welt verbringt.

E-Mail-Netiquette
Als das Internet beziehungsweise die E-Mail-Kommunikation laufen lernte, gehörte es zum guten Ton, einige Benimmregeln zu beachten. Diese sind im Lauf der Jahre ein wenig aus der Mode gekommen. Im Internet gibt es aber nach wie vor unzählige Verhaltensempfehlungen. Hier ist eine Auswahl.
1) Freundliche Anrede und Grußformel
Eine allgemein gültige Formel gibt es nicht, übliche Anreden in der Geschäftskommunikation sind heute "Hallo Herr XX" oder "Sehr geehrte Frau YY". Wichtig sind eine freundliche und respektvolle Anrede zu Beginn der Kommunikation und eine ebenso gestaltete Grußformel zum Abschluss.
2) Signatur und Footer
Hier stehen vollständiger Name samt Titel sowie sämtliche Kontaktdaten. Geschäftliche Korrespondenz benötigt zudem laut Gesetz formelle Angaben, etwa zu Geschäftsleitung oder Handelsniederlassung.
3) Betreffzeile
Sie sollte den Anlass der E-Mail knapp und verständlich darstellen, so dass der Empfänger sogleich die Relevanz der Nachricht einschätzen kann. Als dringend gekennzeichnete E-Mails müssen wirklich dringend sein.
4) Verteiler
Die cc-Funktion ist nützlich, um weitere Kommunikationspartner über aktuelle Entwicklungen in Kenntnis zu setzen, sollte aber immer zurückhaltend genutzt werden.
5) Antwort
Gehen Sie sparsam mit der Funktion "Antwort an alle" um.
6) Schreibweise
Hier gelten die üblichen Rechtschreibregeln. Viele Schreibfehler signalisieren Nachlässigkeit. Textpassagen in Großbuchstaben wirken aufdringlich. Durchgängig Kleingeschriebenes gilt als Hinweis auf eine geringe Wertschätzung des Adressaten.
7) Länge der E-Mail
Gute E-Mails sind kurz gehalten. Die gesamte Kommunikationshistorie hängt nur an, wenn sie notwendig ist. Ganz bestimmt sollten Mails keine alten Diskussionen enthalten, die nichts mit dem aktuellen Thema zu tun haben.
8) Format
Bunte E-Mails sind in der geschäftlichen Kommunikation überflüssig. Im Zweifel wird nur Text ohne HTML-Code verschickt. Emoticons sollten der privaten Korrespondenz vorbehalten sein. Längere Textpassagen mit Absätzen gliedern.
9) Anhänge
Die Zeiten knapper Speicherressourcen und schlechter Verbindungen sind passé. Anhänge mit mehreren Gigabyte Volumen sollten dennoch die Ausnahme sein. Auch die Zahl der Anhänge sollte im niedrigen einstelligen Bereich bleiben.
10) Kettenbriefe
An die geschäftliche E-Mail-Adresse zugestellte Kettenbriefe wandern in den Mülleimer.

6. Weihnachtsessen: Welcher Wein passt zum Festmenü?

Falls Sie zum geschäftlichen Weihnachtsessen einladen und Gastgeber sind, haben wir hier ein paar kulinarische Tipps für Sie: