Gericht will feste Fristen

Drohendes Dieselfahrverbot für Frankfurt

05.09.2018
Im Verfahren um ein mögliches Dieselfahrverbot für Frankfurt hat der Vorsitzende Richter konkrete Fristen angemahnt, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss.
In Frankfurt am Main geht es um ein mögliches Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge.
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Der Luftreinhalteplan, in dem Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt werden, sollte bis Februar nächsten Jahres in Kraft treten, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Erfolge bei der Absenkung der Schadstoffbelastung sollen sich dann bis Anfang 2020 einstellen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt, weil in Hessens größter Stadt Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. In dem Verfahren geht es darum, wie der Luftreinhalteplan verändert werden muss, um diese Werte künftig einzuhalten. Die Klage der DUH richtet sich formal gegen das Land Hessen, das für die Fortschreibung dieser Pläne verantwortlich ist. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass beispielsweise Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.

Neben einem möglichen Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge wurden in der Verhandlung Maßnahmen wie eine Reduzierung der Dieselflotte der Stadt- und Landesverwaltung, eine bessere Lenkung des Verkehrsflusses, ein ÖPNV mit mehr Elektrofahrzeugen sowie der Ausbau von Radwegen diskutiert. Deutlich gegensätzliche Einschätzungen gab es vor allem bei der Frage, ob auch ein freiwilliges Software-Update von Dieselfahrzeugen die gewünschten Effekte bringt. (dpa/rs)