Für Geheimnisträger

E-Postbrief: Bald Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

05.03.2013 von Johannes Klostermeier
Ärzte, Anwälte und Amtsträger sollen mit dem E-Postbrief ab Sommer mit durchgängiger Verschlüsselung und damit rechtssicher kommunizieren können.

Aus Anlass der Cebit will die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vorstellen, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können. Die Lösung ist laut Deutscher Post ab Sommer verfügbar.

Ärzte, Anwälte oder Amtsträger können ihre E-Postbriefe ab Sommer Ende-zu-Ende verschlüsseln.
Foto: Minerva Studio - Fotolia.com

Der „E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger" soll Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit geben, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eignet sich laut Post etwa für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten.

Langjährige Forderung des Datenschutzbeauftragten

Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, sagte: „Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können."

Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der De-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung.

Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören – neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern – auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen.

Schaar: "Nutzer und Anbieter sind bislang noch verunsichert"

Unterdessen hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail auf seiner Internetseite: www.datenschutz.bund.de veröffentlicht. Mit diesen Empfehlungen möchte Schaar über den sicheren Einsatz von De-Mail informieren.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gibt Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail.
Foto: BMI, Bundesinnenministerium

Schaar: „De-Mail bietet – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit können die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden. Allerdings sind Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können."

Nur eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" schließe völlig aus, so Schaar, dass kein Dritter vom Inhalt der De-Mail Kenntnis erlangen kann. Eine entsprechende Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde im Gesetzgebungsverfahren aber nicht aufgegriffen.

Behörden und andere Institutionen, die untereinander personenbezogene Daten versenden, sollten, so Schaar, De-Mails stets Ende-zu-Ende verschlüsseln. In der Bürger-Kommunikation könne dagegen eine Risikoabschätzung Aufschluss darüber geben, ob De-Mail auch ohne diese zusätzliche Schutzmaßnahme verwendet werden kann.