Microsoft und Oracle streiten noch immer gegen Münchner Händler UsedSoft

Gebrauchte Software-Lizenzen: Rechtslage nach wie vor unklar

29.03.2007 von Christiane Pütter
Microsoft unterstellt UsedSoft, Falschinformationen über den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zu verbreiten, UsedSoft behauptet, Microsoft haue doch bloß feste druff. Der Ton wird schriller, die Kontrahenten aggressiver - nur die Juristen haben noch nicht abschließend entschieden. Derzeit sind mehrere Verfahren in der Schwebe. Bis der Bundesgerichtshof ein Machtwort spricht, wird die Rechtslage mal so, mal so gedeutet.

Aktueller Aufreger des Dramas in x Akten ist eine Erklärung von Microsoft, in der das Unternehmen klargestellt sehen will, dass der Handel mit gebrauchter Software vom Oberlandesgericht Hamburg nicht generell als rechtmäßig eingestuft wird. Dabei hätten die Richter lediglich erlaubt, dass UsedSoft für gebrauchte Software Reklame machen darf.

"Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Window" oder "Machen Sie den reichsten Mann der Welt arm" - um starke Sprüche, in diesem Falle Werbesprüche, ist UsedSoft-Mitbegründer Peter Schneider nicht verlegen. Seit 2004 handelt er mit gebrauchten Software-Lizenzen. Offenbar so erfolgreich, dass Microsoft und Oracle kurzzeitig ihre Konkurrenz vergessen und an einem Strang ziehen, wenn es um Schritte gegen UsedSoft geht. Beide Unternehmen haben schon Gerichte beschäftigt.

Bisher ohne Endergebnis: Nach diversen Urteilen und Berufungen liegt die Klärung der Rechtslage zum Verkauf gebrauchter Volumenlizenzen nun beim Bundesgerichtshof.

Der David der IT-Branche

Bis der Punkt endgültig geklärt ist, werden die vorliegenden Entscheidungen je nach Interesse so oder so ausgelegt. Peter Schneider, gern als David gegen Goliath gefeiert, behauptet: Die Juristen haben festgestellt, dass sich das Urheberrecht eines Software-Herstellers in dem Moment erschöpft, in dem das Produkt erstmalig verkauft wird. "Solange wir uns an den Erschöpfungsgrundsatz halten, kann uns nichts passieren", freut sich Schneider.

Das sehen Microsoft und Oracle anders. Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft, weist auf den Unterschied zwischen Software-Paketen und Volumenlizenzen hin. Bei letzteren begründe der Lizenzvertrag ein Recht zur Vervielfältigung insbesondere für das Installieren, das sich nicht erschöpfen könne. "Wir können Käufer nur warnen und sie bitten, genauestens zu prüfen, welche Arten von gebrauchten Software-Lizenzen ihnen angeboten werden und welchem Händler sie ihr Vertrauen schenken", so Leibrandt.

Peter Schneider wollte das nicht stehen lassen und bemühte sich sogar persönlich zu einer von Microsoft als Aufklärungsveranstaltung annoncierten Konferenz. Auf einem Flugblatt verkündet er: "Mit einer aggressiven Verunsicherungspolitik will Microsoft die Käufer von Gebraucht-Software lediglich einschüchtern." Werner Leibrandt wiederum fand das "spannend".

Gegenüber einzelnen Medienvertretern hat Peter Schneider schon einmal geäußert, sein Kontrahent "haue immer feste drauf". Allerdings findet die Oracle eher, UsedSoft habe etwas draufgekriegt: Das Landgericht München I hat Peter Schneiders Firma vor wenigen Tagen den Handel mit gebrauchten Oracle-Software-Lizenzen untersagt. Der Erschöpfungsgrundsatz finde hier keine Anwendung, so die Richter, weil zur Herstellung von Kopien aufgefordert wurde, nicht zum Weiterverkauf einer Software.

Oracle hat juristisch gesiegt - ein bisschen jedenfalls

Eine Oracle-Sprecherin fügt an, gegen das Urteil könne Berufung eingelegt werden. Und Peter Schneider ist ohnedies der Meinung, die Richter könnten nur untersagen, dass er Oracle-Produkte online überträgt. Er hatte schon vorab angekündigt, im Zweifelsfalle bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.