Familienunternehmen

Haniel übernimmt Mehrheit an Matratzen-Start-up Emma

06.04.2020
Das Familienunternehmen Haniel übernimmt die Mehrheit am Frankfurter Matratzen-Start-up Emma.
Das Start-up Emma sieht in Haniel einen starken Partner.
Foto: Pandora Studio - shutterstock.com

Das Duisburger Traditionsunternehmen sicherte sich insgesamt 50,1 Prozent an dem 2013 gegründeten Schlaf-Spezialisten, wie es am Montag mitteilte. Die beiden Gründer Manuel Müller und Dennis Schmoltzi bleiben mit jeweils 24,95 Prozent am Unternehmen beteiligt und werden es weiterhin leiten.

Für Haniel ist die Übernahme von Emma ein weiterer Schritt bei der Diversifizierung seines lange Zeit schwerpunktmäßig auf den Handel ausgerichteten Portfolios. Die Emma-Gründer erhoffen sich von der Zusammenarbeit mit Haniel zusätzliche Wachstumsimpulse. "Wir sehen eine hervorragende Chance, mit Haniel als starkem Partner auf ein neues Wachstumslevel vorzustoßen", betonte Schmoltzi.

"Sleep-Tech-Anbieter"

Emma wurde 2013 als eine Online-Plattform für Matratzen und Schlafsysteme gegründet. Heute sieht sich das Unternehmen als "Sleep-Tech-Anbieter", ist in 21 Ländern präsent und beschäftigt 350 Mitarbeiter. Zum Unternehmen gehört mittlerweile auch die Traditionsmarke Dunlopillo.

Im vergangenen Jahr erzielte Emma einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro, ein Plus von 86 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Weltmarkt für Matratzen wird von den beteiligten Unternehmen auf rund 70 Milliarden Euro geschätzt. Rund um das Thema Schlafen würden sogar 380 Milliarden Euro umgesetzt. Zu den Konkurrenten von Emma gehört nicht zuletzt der inzwischen börsennotierte US-Wettbewerber Casper, der rund 350 Millionen Euro umsetzt.

Die Transaktion wurde seit Januar vorbereitet. Alt-Investoren verkauften dabei ihre Anteile an Haniel. Dem Matratzen-Start-up fließen durch den Einstieg von Haniel keine Mittel zu. Dies sei nicht notwendig, da Emma profitabel und aus eigener Kraft wachse, hieß es. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden. (dpa/rs)