Balkonkraftwerke

Kabinett beschließt Änderung im Mietrecht

18.09.2023
Die Bundesregierung will es Menschen ohne eigenes Haus leichter machen, eine kleine Solaranlage auf dem heimischen Balkon anzubringen.
Der Gesetzgeber vereinfacht den Weg zu sogenannten Balkonkraftwerken.
Foto: Mariana Serdynska - shutterstock.com

Dafür hat das Kabinett Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf vorsieht, hätten Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Bürokratischen Aufwand verringern

Das Vorhaben fügt sich ein in ein Bündel von Reformen, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Photovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will. Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll.

Danach sollen diese den Netzbetreiber künftig nicht mehr über ihre neue Anlage informieren müssen. Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.

Mit dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Entwurf will die Bundesregierung für Wohnungseigentümer außerdem noch etwas regeln, was mit Energie-Gewinnung nichts zu tun hat: Wohnungseigentümergemeinschaften sollen künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen entweder beschließen können, dass Versammlungen ausschließlich virtuell stattfinden oder dass sie als reine Online-Veranstaltungen zumindest stattfinden können. Das ist bislang nur möglich, wenn alle Eigentümer zustimmen. Während einige Verbände in der geplanten Änderung eine Erleichterung sehen, befürchten andere eine Benachteiligung älterer Eigentümer. (dpa/rs)