Apple-Zulieferer

Qualcomm soll rund eine Milliarde Euro Strafe an EU zahlen

24.01.2018
In fast allen Geräten von Apple sorgen Chips des US-Herstellers Qualcomm für die Mobilfunkverbindung. Um sich die Treue von Apple zu sichern, half der Chiphersteller allerdings nach. Jetzt verhängen die EU-Wettbewerbshüter eine saftige Strafe.
Viel Ärger für Qualcomm. Zudem sieht sich das Unternehmen einem feindlichen Übernahmeangebot von Broadcom ausgesetzt.
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Der US-Chiphersteller Qualcomm soll in Europa wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln eine Strafe in Höhe von 997 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen habe einer Untersuchung zufolge "Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kauft", teilte EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel mit. Wettbewerber seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden.

"Bei diesen Zahlungen handelte es sich nicht einfach um Preisnachlässe - sie wurden unter der Bedingung geleistet, dass Apple in sämtlichen iPhone- und iPad-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet", sagte Vestager weiter. "Durch das Verhalten von Qualcomm wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen mehr Auswahl und Innovation vorenthalten - und das in einem Sektor mit riesiger Nachfrage und enormem Potenzial für innovative Technologien."

Wettbewerbsnachteil für Intel

Vestager spielte damit darauf an, dass die sogenannten Basisband-Chipsätze für die Verbindung von Smartphones und Tablets mit Mobilfunknetzen sorgen und sowohl für die Stimm- als auch für die Datenübertragung genutzt werden. Sie sind damit unverzichtbar für den Betrieb der Geräte. Qualcomm ist nach Angaben der EU-Kommission mit Abstand der weltgrößte Anbieter in dem Bereich.

Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen durch seine rechtswidrigen Praktiken vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern. Intel versucht seit Jahren, das schwächere Geschäft mit PC-Chips durch neue Produkte auszugleichen. Bei den Mobilfunkchips konnte sich der Chipgigant allerdings häufig nicht gegen Qualcomm durchsetzen.

Strafzahlung in Höhe von 997 Millionen Euro

Die nun verhängte Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro entspricht laut Kommissionsangaben 4,9 Prozent des Umsatzes von Qualcomm im Jahr 2017.

Für den Chiphersteller ist die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter ein weiterer schwerer Rückschlag. Das Unternehmen sieht sich derzeit mit einem feindlichen Übernahmeversuch des US-Rivalen Broadcom konfrontiert. Zudem liefert sich Qualcomm seit Monaten einen Rechtsstreit mit seinem wichtigen Kunden Apple.

In diesem klagte zunächst Apple mit dem Vorwurf, der Halbleiter-Spezialist verlange zu viel für Patentlizenzen und forderte eine Milliarde Dollar Rabatt-Zahlungen, die Qualcomm zunächst zugesagt habe, dann aber zurückgehalten habe. Der Chip-Hersteller antwortete mit einer Gegenklage und warf Apple unter anderem vor, Tatsachen zu verfälschen und Regulierer in den USA und Asien zu Attacken angestachelt zu haben. Im vergangenen Juli eskalierte Qualcomm den Streit mit weiteren US-Klagen mit dem Vorwurf der Verletzung von sechs Patenten nach und will auch die Einfuhr von iPhones mit Chips des Konkurrenten Intel in die USA verbieten lassen.

Übernahmeangebot von Broadcom für Qualcomm

Zuletzt legte Apple mit eigenen Vorwürfen von Patentverletzungen nach. Das Unternehmen zählte acht eigene Patente zu Technologien für längere Batterielaufzeiten auf, die Qualcomm verletzte. Zugleich bestreitet Apple, dass die von Qualcomm ins Feld geführte Schutzrechte gültig seien.

Qualcomm selbst versucht derzeit, den niederländischen Konkurrenten NXP Semiconductors zu übernehmen. Die EU-Kommission hat dem geplanten Geschäft jüngst unter Auflagen zugestimmt. Ob die Übernahme wirklich zustande kommt, gilt allerdings als fraglich. Ein Grund ist das rund 130 Milliarden Dollar schwere feindliche Übernahmeangebot von Broadcom für Qualcomm. Das rund 47 Milliarden Dollar schwere Angebot von Qualcomm für NXP musste zuletzt wegen geringen Interesses der Aktionäre bis zum 9. Februar verlängert werden. (dpa/rs)