Widerstand gegen Großaktionär

Sony lehnt Abspaltung des Unterhaltungsgeschäfts ab

06.08.2013
Sony hat sich für eine Konfrontation mit seinem größten Aktionär entschieden: Der japanische Elektronik-Riese schlug die Forderung des US-Milliardärs Daniel Loeb nach einer Zerschlagung des Konzerns ab. Damit wächst auch der Erfolgsdruck für Sony-Chef Kazuo Hirai.

Der japanische Elektronik-Riese Sony hat die Forderung eines einflussreichen US-Investors nach einer Abspaltung seines Film- und Musik-Geschäfts abgelehnt. Die Firmenspitze sei der festen Überzeugung, dass ein Festhalten am Unterhaltungsgeschäft "fundamental für Sonys Erfolg" ist, erklärte das Unternehmen am Dienstag in einem Schreiben an den Hedge-Fonds Third Point des Milliardärs Daniel Loeb. Dieser hatte nach dem Flop von zwei teuren Kinofilmen die Führung von Sonys Film-Sparte und Konzernchef Kazuo Hirai kritisiert und den Druck für eine Abspaltung verstärkt. Der Investor zeigte sich in einer Reaktion enttäuscht.

Loeb, dessen Hedge-Fonds Third Point mit rund sieben Prozent an Sony als größter Einzelaktionär gilt, will den Entertainment-Bereich abspalten und 15 bis 20 Prozent davon an die Börse bringen. Die Einnahmen sollen in die Sanierung des kriselnden Elektronik-Geschäfts fließen. In dem Antwortschreiben an Third Point erklärte Sony, dass das Unternehmen über "adäquate Kapitalressourcen" zur Finanzierung seines Geschäftsplans verfüge. Sollte Sony mehr Mittel aufnehmen müssen, sei es Priorität, dies ohne den Verkauf eines Teils eines für das Unternehmen fundamental wichtigen Konzernteils durchzuführen.

Die Entscheidung von Sony kommt nicht unerwartet. Hirai versucht seit über einem Jahr, den jahrelang verlustreichen Konzern unter dem Motto "One Sony" zu sanieren und will dabei die seit langem versprochenen Synergien zwischen den einzelnen Sparten heben. Mit der Ablehnung von Loebs Vorschlag legt sich Sony zugleich auf Hirais Kurs fest und steigert den Erfolgsdruck auf den Top-Manager. Der US-Investor fragte bereits nach konkreten Plänen für bessere Ergebnisse in der Unterhaltungssparte. (dpa/rs)