Neue BPM-Lösung

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie startet

29.01.2010 von Johannes Klostermeier
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum Jahreswechsel 2009/2010 das für die erste Stufe der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendige Fallmanagement eingeführt.
Großes Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Pünktlich zum Jahresbeginn haben die Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern das für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendige Fallmanagement eingeführt. Das teilte die Berliner Inubit AG mit, auf deren Business-Process-Management-(BPM)-Suite die Lösung beruht. Auf dieser Basis gibt es in dem nördlichen Bundesland nun eine Komplettlösung zur elektronischen Abwicklung von Gewerbeanträgen. Sie umfasst den Angaben zufolge den webbasierten und integrierten Portal-Arbeitsplatz für den „Einheitlichen Ansprechpartner“ und die Anbindung der „Zuständigen Stellen“.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner. Sie sollen künftig in Europa als zentrale Kontaktstellen für Dienstleistungsunternehmen fungieren. Seit Anfang dieses Jahres müssen diese und die Zuständigen Stellen für Dienstleister auch elektronisch erreichbar sein.

Die in Mecklenburg-Vorpommern eingeführte Lösung ermöglicht es nun allen EU-Bürgern, ihre Anträge zur Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern aus der Ferne auf elektronischem Wege abzuwickeln. Alle Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Datenschutz und zur rechtssicheren Nachvollziehbarkeit der Kommunikation und des Datenaustausches würden dabei erfüllt werden.

In der Praxis empfängt das Fallmanagement die entsprechenden Falldaten rechtssicher per Online Services Computer Interface (OSCI) aus einem externen elektronischen Antragsassistenten (Metaformular). Die Lösung unterstützt sowohl den Einheitlichen Ansprechpartner als auch die zuständigen Stellen bei der prozessorientierten Abarbeitung der einzelnen Anträge. Angefangen von der Zuständigkeitsprüfung bis hin zur Erteilung des Bescheides.

Gesamtprojektleiter Norbert Ahrend.

Dabei erfolgt die Abwicklung komplett elektronisch und verhindert so unnötige Medienwechsel und aufwändige Doppeleingaben von Antragsdaten. Die in der Stufe 2 der EU-Dienstleistungsrichtlinie geforderte Medienbruchfreiheit des Bescheidungsprozesses soll durch die Integration relevanter Fachverfahren in einem weiteren Schritt umgesetzt werden. Über ein integriertes Antrags-Monitoring stehen den Nutzern schon jetzt alle Informationen zur Statusverfolgung und zur Fristenkontrolle zur Verfügung, teilte das Unternehmen mit.

BPM-Software für das Fallmanagement

Der Gesamtprojektleiter in Mecklenburg-Vorpommern, Norbert Ahrend von Aios Consulting, zeigt sich jedenfalls vom dadurch entstandenen Mehrwert der BPM-Lösung überzeugt. „Das Fallmanagement lässt sich exzellent mit einer BPM-Software umsetzen. Schließlich geht es darum, Prozesse über Workflows abzubilden und zu automatisieren“, sagte er. Neben der eingesetzten Technologie seien für die termingerechte Umsetzung der Landeslösung vor allem auch die Fachkenntnisse der eingesetzten Projektmitarbeiter entscheidend gewesen, sagte Ahrend weiter.