Mail-Nutzung, Virtualisierung, Cloud

Was im IT-Recht wichtig wird

19.01.2010 von Andrea König
Technologie-Trends und Gesetzesänderungen zwingen Unternehmen zum Handeln. Wir zeigen CIOs Rechtsaspekte, die 2010 für sie relevant sein werden.

Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Herausforderungen im IT-Recht auf CIOs zu. Die Kanzlei DLA Piper zeigt, welche Rechtsaspekte 2010 im Unternehmensfokus stehen.

1. Richtlinien für private Nutzung von Internet und E-Mail

Über das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben wir bereits 2009 berichtet. In diesem Jahr wird es vermutlich weitere Änderungen geben. Die Bundesregierung beabsichtigt in Kürze einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das BDSG um ein eigenständiges Kapitel "Arbeitnehmerdatenschutz" ergänzt werden soll.

Die Kanzlei DLA Piper erwartet insbesondere Regelungen zum Datenschutz bei privater Internet- und E-Mail-Nutzung im Unternehmen. Sie empfiehlt Unternehmen, Richtlinien zu erlassen, die die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz regeln.2. Virtualisierungsregelungen in Lizenzverträgen

2. Virtualisierungsregelungen in Lizenzverträgen

In vielen Unternehmen besteht Klärungsbedarf, da Lizenzverträge noch keine Virtualisierungsregelung enthalten. Die Rechtsexperten mahnen, dass man vor der Umsetzung eines Virtualisierungsprojektes unbedingt die lizenzrechtliche Situation, etwa zur betroffenen Software, klären soll. Damit ist es aber noch nicht genug. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass Pflege und Support der Software in der virtuellen Betriebsumgebung gewährleistet sind.

IT-Recht beim Cloud Computing

3. Rechtliche Pflichten von "Cloud"-Parteien

Wer seine IT-Dienste in die virtuelle Wolke verlagert, muss die Zuständigkeiten regeln. Die gesetzliche Verantwortung bleibt bei der Unternehmensführung. Doch konventionelle Vereinbarungen wie Auditrechte zur Prüfung der Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle laufen bei einer virtuellen Wolkenstruktur ins Leere.

Die Rechtsexperten raten, Maßnahmen der IT-Compliance vertraglich auf den Cloud-Anbieter zu übertragen. Ein solcher Vertrag sollte die folgenden Punkte regeln: Pflicht zur Geheimhaltung, Implementierung verbindlicher Sicherheitskonzepte, Einhalten von IT-Notfallkonzepten und Reporting.

Die Top-Themen IT-Recht 2010 stammen von Jan Geert Meents und Thomas Jansen. Die beiden sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper in München.