Fördermöglichkeiten

Bund und Länder bauen Mittelstandsförderung aus

08.12.2022
Bund und Länder weiten die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ab kommendem Jahr aus.
Die Bürgschaftsbanken dürfen ihre Bürgschaften erhöhen.
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Ab dem 1. Januar 2023 können Bürgschaftsbanken Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro übernehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Bisher konnten Kredit- und Leasingnehmer nicht mehr als 1,25 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Außerdem sollen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften künftig mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital unterstützen. Bisher waren es 1 Million Euro.

"Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit", teilte Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär, mit. Hinzu komme, dass der Kapitalbedarf für den Strukturwandel seit Jahren steige.

Die Bürgschaftsbanken und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaften sind öffentlich geförderte Selbsthilfeeinrichtungen für den Mittelstand. Sie werden von den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, von Banken, Versicherungen und Verbänden getragen. Durch die Übernahme von Finanzierungsrisiken erleichtern sie Existenzgründungen und die Erweiterung oder Nachfolge kleiner und mittlerer Unternehmen.

Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) begrüßte den Ausbau der Fördermöglichkeit. "Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können", teilte der VDB-Vorsitzende, Guy Selbherr, mit. (dpa/rs)