Karriere

Die schrägsten Fragen in Bewerbungsgesprächen

21.07.2022
Wer sich bewirbt, sollte wissen, welcher Superheld er gern wäre - und wie eine Computer-Maus funktioniert.
Vorstellungsgespräch: Seien Sie auf die eine oder andere ungewöhnliche Frage gefasst.
Foto: Pressmaster - shutterstock.com

Manche Personaler scheinen wahre Scherzkekse zu sein. Meridith Levinson von unserer amerikanischen Schwesterpublikation CIO.com hat sich umgehört, welche ungewöhnlichen Fragen sie für Bewerber auf Lager haben.

Welcher Superheld wären Sie gern?

Simon Stapleton, bei einer nicht näher genannten britischen Versicherung zuständig für Innovationen, wurde diese Frage einmal gestellt. Er war völlig baff und verstand den Sinn der Frage nicht. Weil ihm auf die Schnelle nichts anderes einfiel, antwortete er: Superman. Begründung: Dann könne er sofort an jedem Ort der Erde sein, an den er sich wünsche. Offenbar reichte die wenig originelle Antwort aus, denn Stapleton bekam die Stelle.

Wenn Sie eine Packung Cerealien in einem langen Supermarkt-Regal wären, warum sollte ich gerade Sie in den Einkaufswagen packen?

Der IT-Berater und frühere CIO George Tomko konnte nur mit den Augen rollen, als ihm ein Personaler diese Frage stellte. Er verstand, dass es darum ging, herauszufinden, was ihn einzigartig mache. Tomko hatte darauf eine Antwort, er hätte sich nur gewünscht, der Gegenüber hätte die Frage weniger blumig formuliert.

Wenn Sie eine IP-Adresse wären, dann welche?

Auch mit dieser Frage musste Simon Stapleton einst kämpfen. An seine genaue Antwort kann er sich nicht mehr erinnern. Nur noch daran, gesagt zu haben, dass er nicht die IP-Adresse seines eigenen Rechners sein wolle. Wahrscheinlich habe man ihm die Frage gestellt, um herauszufinden, ob er sich technisch mit IP-Adressen auskenne, mutmaßt der Versicherungsmann.

Wie würden Sie Ihre Zeit nutzen, wenn Sie kein Geld verdienen müssten?

Brian Nettles, Chef über die IT-Systeme beim Immobilien-Dienstleister CB Richard Ellis, will mit dieser Frage die privaten Interessen seiner Bewerber herausfinden. Antwortet einer, er würde dann sicher nicht in der IT arbeiten, kegelt er sich damit selbst aus dem Rennen. Denn das, so Nettles, sei ein Beleg für wenig Leidenschaft für den eigenen Beruf.

Wie funktioniert eine Computer-Maus?

Simon Stapleton musste das tatsächlich einmal einem Personaler erklären, als er sich für eine Stelle im IT-Management bewarb. Der Gesprächspartner habe wohl wissen wollen, ob er einem Laien technische Dinge erklären könne. Er beantwortete die Frage sehr simpel: "Die Bewegung der Maus erzeugt elektrische Signale, die werden zum Rechner übertragen, und der versteht, in welche Richtung er den Zeiger bewegen muss."

Dass Sie mit derartigen Fragen konfrontiert werden, ist allerdings nicht allzu wahrscheinlich, wie Meridith Levinson herausfand. Viele Personalmanager, die IT-Fachkräfte einstellen, gaben zu, meist Standard-Fragen zu stellen.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Schwanger?
So ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte.
Fragen nach der Familienplanung
Auch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig.
Sind Sie religiös?
Auch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber.
Wenn morgen Wahl wäre
Auch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei.
Lohnpfändungen und Vermögensverhältnisse
Fragen zu diesen Themen sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt.
Vorbestraft?
Die Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit.
Fragen nach Aids-Erkrankung
Fragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Gewerkschaftsmitglied
Hier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen.
Souverän antworten
Auf unzulässige Fragen lieber nicht "Das dürfen Sie nicht!" sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben.